254 Verkehrsteilnehmer mit Handy am Steuer und 281 Verstöße gegen Gurtpflicht
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Die Polizei in Sachsen-Anhalt hat in der vergangenen Woche vom landesweite Kontrollen durchgeführt. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag dabei auf dem Phänomen „Ablenkung im Straßenverkehr“.
Die Landespolizei hat insgesamt 6.253 Fahrzeuge kontrolliert. Insgesamt wurden 254 Verstöße gem. § 23 StVO – verbotswidrige Benutzung von Mobiltelefonen/Handys – festgestellt, davon 35 x durch Fahrradfahrende.
Es wurden 21 Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) aufgenommen; in 22 Fällen wurden Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr polizeilich eingeleitet, davon 12 x gegen Fahrradfahrende; 281 Verstöße gg. § 21 StVO – Personenbeförderung/Gurtpflicht; 283 Geschwindigkeitsverstöße, davon 43 x im Bußgeldbereich; 34 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gem. § 24a StVG. Darüber hinaus erfolgte in zwei Fällen die Sicherstellung des Führerscheins, in 45 Fällen wurden durch die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Sicherheitsleistungen erhoben.
Die nächste landesweite Schwerpunktkontrollwoche in Sachsen-Anhalt findet zum Thema „Gewerblicher Personen- und Güterverkehr“ vom 12. bis 18. Oktober 2020 statt.
Hintergrund:
Die Nutzung von elektronischen Geräten durch Verkehrsteilnehmer birgt erhebliche Risiken und Gefahren für die Sicherheit im Straßenverkehr. Zudem begründen nicht erklärbare bzw. nachvollziehbare Geschehensabläufe bei schwerwiegenden Verkehrsunfällen, wie z. B. ein Auffahren an Stauenden, Abkommen von der Fahrbahn oder ein Fahren in den Gegenverkehr den Verdacht einer hohen Dunkelfeldziffer im Bereich der Ursache Ablenkung bei dem jeweiligen Fahrzeugführenden. Vermehrt steht dieses Verhalten von Verkehrsteilnehmenden im Fokus der polizeilichen Aufnahme und Sachbearbeitung schwerer und schwerster Verkehrsunfälle.
Die Polizei Sachsen-Anhalt bekämpft durch Aufklärung, aber auch durch Verkehrsüberwachung das Phänomen der Ablenkung. Die landesweite Schwerpunktkontrollwoche unterstreicht die Anstrengungen der Landespolizei zur Bekämpfung dieses Verhaltens und hält die Verkehrsteilnehmenden zur Einhaltung der Verkehrsvorschriften an.
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