A143: Erörterungstermin für Anwohner in Bennstedt
Vom 27. bis zum 29. September 2016 findet im Gemeindesaal der Gemeinde Salzatal in Bennstedt (Am Gemeindezentrum 1, 06198 Salzatal, Ortsteil Bennstedt) der Erörterungstermin zur 4. Änderung und Ergänzung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zum Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2005 für den Neubau der Bundesautobahn 143 zwischen der B 80 bei Bennstedt und dem Autobahndreieck Halle-Nord statt. Der Erörterungstermin dient unter anderem dazu, die beim Landesverwaltungsamt als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten und Betroffenen zu besprechen, offene Fragen zu klären sowie über das Vorhaben näher zu unterrichten. Hierfür werden Vertreter des Vorhabenträgers und Antragstellers, der Deutschen Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES), anwesend sein.
Der Erörterungstermin beginnt am 27. September 2016 um 10 Uhr mit der Erörterung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Am 28. September 2016 wird der Termin ab 9.30 Uhr mit der Besprechung der Belange der privaten Einwender fortgesetzt. Der 29. September 2016 ist ab 9.30 Uhr für die anerkannten Naturschutzverbände und Vereinigungen reserviert. Bei Bedarf wird der Termin am 30. November 2016 fortgesetzt. Der Termin ist nicht öffentlich. Teilnehmen können aber neben den Einwendern, Vereinigungen und Behördenvertretern alle, deren Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden.
Der Erörterungstermin wurde in den Amtsblättern der betroffenen Gemeinden Petersberg, Wettin-Löbejün, Salzatal und Teutschenthal ortsüblich bekannt gemacht. Beteiligte Behörden, andere Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben haben, wurden von dem Erörterungstermin auch schriftlich benachrichtigt.
Das Anhörungsverfahren für die 4. Änderung und Ergänzung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens für den Bau der sogenannten Westumfahrung Halle wurde durch das Landesverwaltungsamt am 7. April 2016 eingeleitet. Die Planunterlagen lagen für einen Monat bis zum 08. Juni 2016 in den betroffenen Gemeinden (in Petersberg bis zum 10. Juni 2016) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die von dem Bauvorhaben Betroffenen hatten im Anschluss bis zum 22. Juni 2016 – im Fall der Gemeinde Petersberg bis zum 24. Juni 2016 – die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Daneben waren auch Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und anerkannte Vereinigungen des Natur- und Umweltschutzes zur Stellungnahme aufgefordert.
Die geplante Baumaßnahme umfasst den Streckenabschnitt VKE 4224 der BAB A 143, der nördlich der Anschlussstelle an die B 80 (Halle-Neustadt) auf der Höhe von Bennstedt beginnt und sich bis zum Autobahndreieck Halle Nord erstreckt. Die Länge dieser Verkehrseinheit beträgt ca. 12,72 km. Sie verbindet als Neubaumaßnahme zusammen mit dem bereits gebauten, seit dem 22. Oktober 2004 unter Verkehr befindlichen südlichen Abschnitt der BAB 143 zwischen Autobahndreieck Halle-Süd und Anschlussstelle Halle-Neustadt die beiden Bundesautobahnen A 38 im Süden und die A 14 im Norden und schließt damit den Autobahnring um Halle.
Das Vorhaben wurde mit Beschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 18. Mai 2005 (Az.: 308.4.1-31027/A143/VKE4224) planfestgestellt. Diesen Planfeststellungsbeschluss erklärte das Bundesverwaltungsgericht, nachdem ein im Land Sachsen-Anhalt anerkannter Naturschutzverein hiergegen Klage erhoben hatte, mit Urteil vom 17. Januar 2007 (BVerwG 9 A 20.05) für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Das Gericht führte zur Begründung insbesondere aus, dass die Planfeststellung nicht den Anforderungen des Naturschutzrechts genüge. Rechtlich zu beanstanden sei die Behandlung des Habitatschutzes, des Artenschutzes und der Fachplanerischen Abwägung der Naturschutzbelange. Die festgestellten Mängel rechtfertigten nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht die vom Kläger mit seinem Hauptantrag begehrte Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Es sah vielmehr die Möglichkeit der Heilung in einem ergänzenden Verfahren.
Die 4. Planänderung und -ergänzung ist zusammen mit den seit 2009 durchgeführten Anhörungen zu den Planänderungen 1 bis 3 Teil dieses ergänzenden Verfahrens. Gegenstand der aktuellen Änderung sind vor allem Überarbeitungen der naturschutzfachlichen Unterlagen. Inhaltlich beruhen die Änderungen auf erneuten umfassenden naturschutzfachlichen Untersuchungen, die eine Änderung sowohl der technischen Planung (insbesondere Verlängerung des Landschaftstunnels bei Friedrichsschwerz, Gradientenanpassung) als auch des naturschutzfachlichen Maßnahmenkonzepts erforderlich machten. Ziel ist u. a. die Reduzierung der Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle“.
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