Härtere Quarantäne-Maßnahmen in Halle
Die Stadt Halle hat eine neue Allgemeinverfügung bezüglich der Corona-Erkrankungen und der angeordneten Quarantäne erlassen. Diese tritt am Sonntag in Kraft.
Die Stadt Halle (Saale) erlässt gemäß §§ 28 Abs.1, 16, 30 Abs.1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) i.V.m. §§ 53 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) die nachfolgende Allgemeinverfügung zur Anordnung von Quarantäne-Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
- Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Halle (Saale) sowie Personen, die sich im Stadtgebiet Halle (Saale) aufhalten, a) die sich innerhalb der letzten 14 Tage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, b) die innerhalb der letzten 14 Tage in engem Kontakt mit einem Corona-Infizierten (z. B. mindestens 15 Minuten von Angesicht zu Angesicht im Abstand von weniger als 2 Metern oder sehr engem Kontakt für einen kürzeren Zeitraum) standen, c) die mit Personen gemäß Buchstabe a) und Buchstabe b) im Zeitraum der letzten 14 Tage zeitweise oder permanent in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben oder noch leben, d) bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 labordiagnostisch bestätigt wurde, wird eine Absonderung für die Dauer von 14 Tagen in Form einer häuslichen Quarantäne angeordnet. Die Personen sind während der Absonderung in häuslicher Quarantäne verpflichtet, sich ausschließlich in ihrer Wohnung bzw. auf ausschließlich von ihnen selbst genutzten Bereichen ihres Wohngrundstückes aufzuhalten. Die Absonderung beginnt im Fall der Ziffer 1 Buchstabe a) unverzüglich ab dem Zeitpunkt des Eintritts in das deutsche Staatsgebiet; in den Fällen der Ziffer 1 Buchstabe b) oder c) beginnt die Absonderung unverzüglich ab dem Zeitpunkt der letzten Kontaktsituation. Im Fall der Ziffer 1 Buchstabe d) beginnt die Absonderung unverzüglich ab Kenntnis der betroffenen Person über die labordiagnostische Bestätigung einer Infektion.
- Schülerinnen und Schülern sowie Kindern bis zur Einschulung, die zu den Personen gehören, auf welche die Ziffer 1 Buchstaben a-d Anwendung findet, ist zudem untersagt, in diesem Zeitraum eine Schule, eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort – inklusive Notbetreuung – zu betreten.
- Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen gemäß § 7 Abs.1 Ziffern 15 der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalt vom 24.3.2020, Altenheimen sowie allen Einrichtungen gemäß § 23 Abs. 3 IfSG und Personen der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr haben vor Arbeitsbeginn den in der Anlage befindlichen Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Falls erforderlich, ist eine ärztliche Vorstellung zu veranlassen.
- Die unter Ziffer 1 genannten Personen sind dazu verpflichtet, sich unverzüglich telefonisch unter der Telefonnummer 0345/221-3238 oder per E-Mail an corona@halle.de im Fachbereich Gesundheit zu melden und die Umstände des Aufenthalts im Gebiet außerhalb der Bundesrepublik (Datum, Ort, Kontakte) mitzuteilen. Die Pflicht aus Ziffer 1, sich sofort in Quarantäne zu begeben, besteht unverändert fort.
- Weisen die in Ziffer 1 genannten Personen Erkältungssymptome auf, wie trockener Husten, Fieber, Schnupfen, Abgeschlagenheit, Atemprobleme, sind sie verpflichtet, sich unverzüglich telefonisch unter der Telefonnummer 0345/221-3238 oder per E-Mail an corona@halle.de im Fachbereich Gesundheit zu melden. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob daneben eine Meldung beim Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 erfolgt.
- Die Personen unter Ziffer 1 sind verpflichtet, unverzüglich den direkten Kontakt mit anderen Personen einzustellen. Der Kontakt mit in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sowie zur Pflege und Versorgung tätigen Personen ist auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren.
- Den Personen unter Ziffer 1 ist es untersagt, den öffentlichen Personennahverkehr (S-Bahn, Bus und Straßenbahn) im Gebiet der Stadt Halle (Saale) zu nutzen.
- Sollte während der angeordneten Quarantäne-Zeit eine medizinische Behandlung erforderlich werden, sind die Personen unter Ziffer 1 verpflichtetet, den Rettungsdienst sowie die sie versorgende medizinische Einrichtung (z. B. Arztpraxis, Krankenhaus) bereits vorab telefonisch über die angeordnete Quarantäne und deren Grund zu informieren.
- Ausnahmen von den Anordnungen dieser Verfügung sind nur zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben möglich. Darüber hinaus sind Ausnahmen von den Anordnungen dieser Verfügung nur mit vorheriger ausdrücklicher Erlaubnis des Fachbereiches Gesundheit der Stadt Halle (Saale) möglich.
- Ausgenommen von den Anordnungen dieser Verfügung sind Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen gemäß § 7 Abs.1 Ziffern 1-5 der Zweiten SARS-CoV-2Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalt vom 24.3.2020 und Altenheimen ab dem Zeitpunkt, wo für diese Personen im Einzelfall durch einen labordiagnostischen Test bestätigt wurde, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Hiervon unberührt bleiben die Pflichten aus Ziffer 4 dieser Verfügung, welche die in Satz 1 benannten Beschäftigten für die in Ziffer 4 dieser Verfügung benannten Dritten haben.
- Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft und tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.
- Für Verstöße gegen die Regelungen dieser Verfügung wird die Anwendung von unmittelbarem Zwang angedroht. Auf die Bußgeld- und Strafvorschriften der §§ 73 bis 75 IFSG wird hingewiesen.
- Diese Allgemeinverfügung ist nach § 28 Abs. 3, § 16 Abs. 8 des IFSG sofort vollziehbar.
Begründung:
Die Stadt Halle (Saale) sieht von der Anhörung ab, weil eine sofortige Entscheidung im öffentlichen Interesse notwendig ist (§ 28 Abs. 2 VwVfG). - Mit der Zweiten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 24.3.2020 in Sachsen-Anhalt hat die Landeregierung Einschränkungen des öffentlichen Lebens geregelt. Die Zweite SARS-CoV-2 EndVO gilt bis zum 19. April 2020.
Die Stadt Halle (Saale) ist als kommunaler Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gemäß § 4 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (ZustVO IfSG) i.V.m. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (GDG LSA) darüber hinaus für weitere Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung auf Menschen übertragbarer Krankheiten zuständig.
Rechtsgrundlage für die angeordneten Maßnahmen ist § 28 Abs. 1 i.V.m. § 30 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in Verbindung mit §§ 53 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) und § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes. - Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als hoch ein. Auf der Internetseite des RKI wurde am 20.3.2020 ausgeführt: „[…] Die Belastung des Gesundheitswesens hängt maßgeblich von der regionalen Verbreitung der Infektion, den vorhandenen Kapazitäten und den eingeleiteten Gegenmaßnahmen (Isolierung, Quarantäne, soziale Distanzierung) ab und kann örtlich sehr hoch sein. Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern. […] Nach derzeitiger Lage steigen die Infektionszahlen massiv und in exponentieller Weise an.“
Bis zum 25.3.2020 (8.15 Uhr) sind nach Information des Robert-Koch-Instituts in Deutschland insgesamt 31.554 Infektionen mit SARS-CoV-2 bekannt und 149 Personen daran gestorben. Im Gebiet der Stadt Halle (Saale) sind mit Stand vom Mittwoch, 25.3.2020, 13 Uhr, insgesamt 91 Personen bekannt, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 labordiagnostisch bestätigt wurde.
Die Ermittlung der Ansteckungswege kann in der gebotenen Zeit nicht mehr sicher und vollumfänglich gewährleistet werden. Es ist von einer hohen Dunkelziffer bereits weiterer infizierter Personen auszugehen, deren Infektion erst in den nächsten Tagen/Wochen oder möglicherweise gar nicht festgestellt wird. Dadurch kann die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 in Halle (Saale) nur noch unzureichend bekämpft werden. 3. In der Stadt Wuhan (Volksrepublik China) trat im Dezember 2019 die Atemwegserkrankung COVID19 auf, welche durch das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 verursacht wird. Die Erkrankung breitet sich seitdem auch in anderen Ländern aus. Am 30. Januar 2020 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen. Die WHO hat am 11.03.2020 das COVID-19-Erkrankungsgeschehen als Pandemie eingestuft. Seit Februar dieses Jahres breitet sich die durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 hervorgerufene akute Atemwegserkrankung Covid-19 zunehmend auch in Deutschland aus. - Die Atemwegserkrankung COVID-19, welche durch das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 verursacht wird, ist eine schwere Erkrankung gegen die eine Impfung aktuell nicht möglich ist. Die vorherrschende Übertragung von SARS-CoV-2 von Mensch zu Mensch erfolgt durch Tröpfcheninfektion, wie z. B. durch Husten oder Niesen. Auch Übertragungen durch mild erkrankte oder asymptomatisch infizierte Personen sind möglich. Eine Person kann bereits Träger des Virus sein, ohne selbst Krankheitssymptome zu entwickeln und den Virus unerkannt weiterverbreiten. Das Robert-KochInstitut schließt eine Übertragung durch Schmierinfektion/Infektion durch kontaminierte Oberflächen nicht aus. Die Übertragung von SARS-CoV-2 ist nicht nur bei einem Kontakt in größeren Gruppen möglich, sondern auch bereits bei einem engen Kontakt zwischen 2 Personen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen erkranken Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene nicht schwer an SARS-CoV-19. Sie können aber ebenso wie Erwachsene, ohne Symptome zu zeigen, Überträger des Corona-Virus SARS-CoV-2 sein. Gemäß § 2 Nr. 1 IfSG sind Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vermehrungsfähige Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann. Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG. - Das IfSG ermöglicht bereits weit vor dem Auftreten von Krankheitssymptomen und dem Abschluss etwaiger zeitaufwendiger Diagnostik die Einleitung geeigneter Bekämpfungsmaßnahmen. Ein Ansteckungsverdacht nach § 2 Nr. 7 IfSG setzt keine sichere Kenntnis voraus. Er liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit des Ansteckens nicht bloß entfernt ist. Ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass durch Tatsachen erhärtete Anhaltspunkte vorliegen, welche die Vermutung nahelegen, dass ein Krankheitserreger i.S. von § 2 Nr. 1 IFSG aufgenommen wurde. Es ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, die u.a. auch die Infektionsrelevanz des Kontakts, der medizinischen Eigenarten des Virus und des Aufenthalts in Risikogebieten berücksichtigt. Die zunehmend auch im Stadtgebiet von Halle (Saale) aufgetretenen steigenden Krankheits-, Infektions- und Verdachtsfälle hinsichtlich SARS-CoV-2 erhärten die Einschätzung, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen nicht mehr ausreichen. Viele der nachgewiesenen Infektionen/Erkrankungen in Deutschland und Halle (Saale) sind auf Rückkehrer von Destinationen im Ausland zurückzuführen. Die Annahme, dass Betroffene im Ausland Krankheitserreger aufgenommen haben, ist wahrscheinlicher als das Gegenteil. Eine Person kann bereits Träger des Virus sein, ohne selbst Krankheitssymptome zu entwickeln, oder aufgrund recht milder Symptome begibt sich die Person nicht in ärztliche Abklärung.
Es ist zu beachten, dass im Ausland aufgrund der anders gestalteten Gesundheitssysteme und Infektionsbekämpfung im Regelfall weniger Schutzmaßnahmen und Tests hinsichtlich einer Infektion mit SARS-CoV-2 erfolgen. Damit werden Infektionen erst sehr spät oder gar nicht erkannt und in der Folge auch keine Schutzmaßnahmen ergriffen. Vom RKI wurden in der Vergangenheit in kurzen Abständen neue Risikogebiete festgelegt. Am 24.3.2020 machte das RKI deutlich, dass Reiserückkehrer und Risikogebiete zukünftig eine geringere Rolle spielen, da nun von einem weltweiten COVID-19-Auftreten ausgegangen werden muss.
Angesichts der zu befürchtenden Dunkelziffer an Infektionsfällen weltweit und der weiterhin rasant ansteigenden Fallzahlen, aber auch im Hinblick auf die Einreisebeschränkungen in Europa und an den Grenzen mehrerer Bundesländer wird im pflichtgemäßen Ermessen eingeschätzt, dass eine Beschränkung der Quarantäne-Maßnahmen für Rückkehrer aus dem Ausland auf die bisher vom RKI
als Risikogebiete angegebenen Regionen nicht mehr geeignet ist, das Pandemie-Risiko wirkungsvoll zu verringern. Deswegen wird unter Ziffer 1 Buchstabe a) der Verfügung nun auf das gesamte Ausland Bezug genommen, weil davon auszugehen ist, dass ein Aufenthalt im Ausland zu einem überdurchschnittlichen Infektionsrisiko und Ansteckungsverdacht führt. - Die zuständige Behörde kann nach §§ 28 Abs. 1 und 30 Abs. 1 IFSG die notwendigen Schutzmaßnahmen treffen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Hiervon sind Maßnahmen erfasst, die eine Verbreitung von Krankheitserregern verringern oder ausschließen. Auch Grundrechte können hierdurch eingeschränkt werden. Insbesondere eine Absonderung von Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern ist im Rahmen des Ermessens möglich.
Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 zu unterbrechen und das Übertragungsrisiko rechtzeitig durch wirksame Maßnahmen einzudämmen. Hierfür ist die Absonderung in häusliche Quarantäne ein geeignetes Mittel. Insbesondere auch unter Berücksichtigung der Information des RKI vom 24.03.2020 zu neuen COVID-19 Strategien zur Priorisierung der Diagnostik in Sachsen-Anhalt ist die Allgemeinverfügung notwendig. In der Information des RKI wird mitgeteilt, dass von einem COVID-19-Auftreten weltweit ausgegangen werden muss und die Kontaktpersonen-Nachverfolgung im Flugzeug nicht mehr empfohlen wird. Im Mittelpunkt steht nur noch die Ermittlung ausgehend von einem bestätigten Fall. Kontaktpersonen der Kategorie I (enger Kontakt) haben Priorität vor Kontaktpersonen der Kategorie II. Ferner hat ein Ausbruchsgeschehen bei vulnerablen Personen oder medizinischem Personal (z. B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser) jetzt Priorität gegenüber der Nachverfolgung von anderen Einzelfällen. Aufgrund dieser neuen Strategie werden Kontaktpersonen von Flugreisenden zukünftig kaum noch ermittelt werden, so dass in diesen Fällen auch begründete Infektionsverdachtsfälle nicht mehr übermittelt werden.
Bislang liegen keine genauen Daten vor, ab welchem Zeitpunkt das Virus nachgewiesen werden kann. Ferner sind die Testkapazitäten begrenzt und deshalb für mindestens symptomatische Verdachtsfälle und aufgrund der vom RKI neu festgelegten Priorität des Ausbruchsgeschehen für vulnerable Personen oder medizinisches Personal (z. B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser) und von Personen, welche zu einer kritischen Infrastruktur gehören, vorrangig vorgesehen. Aufgrund nur beschränkter Kapazitäten und Ressourcen können Flugreisende und sonstige Rückkehrer aus dem Ausland mithin nicht mehr vorrangig und genügend zeitnah nach der Rückkehr ins Stadtgebiet und öffentliche Leben auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet werden, so dass es in der Gesamtbetrachtung erforderlich ist, die Absonderung für Rückkehrer aus dem Ausland anzuordnen, um das Verbreitungsrisiko für SARS-CoV2 zu vermindern.
Das medizinische Versorgungssystem in Halle (Saale) muss vor einer Überlastung geschützt werden, die bei zu hohen Infektionsfällen entstehen kann. Dabei war zu berücksichtigen, dass die in den Kliniken in Halle (Saale) zur Verfügung stehenden Behandlungsangebote nicht allein halleschen Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten sind, sondern aufgrund der besonderen Ausgestaltung überregional ausgelastet werden. - Überträgt man diese Prognose zum bundesweiten Anstieg der Infektionen auf Halle (Saale), dann ist in den nächsten Wochen und Monaten ein erhebliches weiteres Anwachsen der Zahlen der Infektionen von Menschen in der Stadt Halle (Saale) zu befürchten. Ein durch unzureichende Maßnahmen nicht gebremstes Anwachsen dürfte zu nicht absehbaren Konsequenzen für die medizinische Versorgung führen. Jeder soziale Kontakt beinhaltet ein derart hohes Gefährdungspotenzial, dass nur durch die Anordnungen dieser Allgemeinverfügung eine Weiterverbreitung der Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus in der Bevölkerung verhindert oder zumindest verlangsamt werden kann. Daher sind die getroffenen Regelungen dringend geboten. Zwar werden die Grundrechte eingeschränkt. Die Maßnahmen sind jedoch in Anbetracht der vorrangigen Interessen der Gesundheitssicherung der Bevölkerung, insbesondere der besonderen Risikogruppen, gerechtfertigt.
Eine Vielzahl von Personen ist aufgrund von Vorerkrankungen oder wegen eines höheren Lebensalters durch eine Infektion mit dem neuen Corona-Virus SARS-CoV-2 in besonders schwerer Weise gesundheitlich gefährdet. Im Stadtgebiet von Halle (Saale) gibt es einen hohen Bevölkerungsanteil an älteren Menschen und viele Alten- und Pflegeheime. Zum Schutz dieser besonders vulnerablen Personengruppen sind die angeordneten Maßnahmen geeignete und erforderliche Schutzmaßnahmen. Aus präventiven Gesichtspunkten ist es zum Schutz von Gesundheit, Leib und Leben der gesamten
Bevölkerung notwendig, dass sich Ansteckungsverdächtige und infizierte Personen in häusliche Quarantäne begeben. Der Quarantäne-Zeitraum von 14 Tagen gründet sich auf die aktuelle Einschätzung zur Dauer der maximalen Inkubationszeit zwischen der möglichen Ansteckung und dem ersten Auftauchen von Krankheitssymptomen bei SARS-CoV-2. Die angeordneten Maßnahmen sind weitreichend, aber erforderlich, denn sie dienen der Prävention und dem Schutz der Bevölkerung, um die Ausbreitung des Virus weitgehend einzudämmen und wirksam zu bekämpfen. Die angeordneten Maßnahmen dieser Verfügung sind das mildeste wirksame Mittel und zugleich erforderlich wie verhältnismäßig, um Infektionsketten und Übertragungswege von SARS-CoV2 frühzeitig zu unterbrechen, und so einen Schutz für höherwertige Rechtsgüter wie Leib, Leben und Gesundheit der Einwohnerinnen und Einwohner und die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems der Stadt Halle (Saale) herzustellen. - Angesicht der aktuellen Entwicklungen in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt und Deutschland mit weiterem Anstieg der Fallzahlen und den oben dargestellten Entwicklungen ist es erforderlich, auf kommunaler Ebene Maßnahmen zu ergreifen, die über die von der Zweiten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 in SachsenAnhalt vom 24.3.2020 gesetzten Vorgaben hinausgehen.
- Ergänzend:
Zu Ziffer 2 der Allgemeinverfügung: Diese Personen dürfen nicht mehr betreut werden, um das Ansteckungsrisiko auch an dieser Stelle zu minimieren.
Zu Ziffer 3 der Allgemeinverfügung: Das Betretungsverbot bei Anzeichen von Fieber und sonstigen SARS-CoV-2-Symptomen wie z. B. trockener Husten, Schnupfen, Abgeschlagenheit oder Atemprobleme ist erforderlich, um das Infektions- und Verbreitungsrisiko von SARS-CoV-2 zu reduzieren.
Zu Ziffern 4, 5 und 6 der Allgemeinverfügung: Die Anordnung der Ziffer 5 ergibt sich aus dem Erfordernis, dass der Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale) die erforderlichen Ermittlungen, insbesondere über Art, Ursache, Ansteckungsquellen und Ausbreitung der Krankheit anzustellen hat (§ 25 Abs. 1 IfSG). Der Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale) muss daher von den betroffenen Personen über die Dauer des Aufenthalts und etwaige Kontakte in Kenntnis gesetzt werden, um seinem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und das Risiko der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 und Covid-19 zu minimieren.
Für den Fall, dass die betroffenen Personen Erkältungssymptome entwickeln, sind die entsprechenden Anlaufstellen zu kontaktieren (Ziffer 6). In diesem Fall wandelt sich der Ansteckungsverdacht in einen Krankheitsverdacht. Gemäß der Risikobewertung des RKI sind dann vom Fachbereich Gesundheit und den versorgenden Einrichtungen weitere Maßnahmen zu ergreifen, die neben dem Schutz der Bevölkerung, vor allem dem Schutz und der Gesundung des Betroffenen dienen. Um das Ansteckungsrisiko auch an dieser Stelle zu minimieren, ist die vorherige telefonische Kontaktaufnahme zwingend erforderlich.
Die Verpflichtung in Ziffer 7 der Allgemeinverfügung ist erforderlich, um eine angeordnete Quarantäne effektiv umzusetzen. Allein das Verbleiben im häuslichen Bereich an sich ist nicht geeignet, um das Weiterverbreitungsrisiko zu reduzieren. Die Absonderung im häuslichen Bereich macht es weiterhin erforderlich, dass Kontakte soweit wie möglich unterbunden werden. Dazu zählt, dass persönliche Kontakte zu Personen außerhalb der häuslichen Gemeinschaft für die Zeit der Quarantäne nicht direkt gepflegt werden (z. B. durch häusliche Besuche). Daneben sind die Kontakte in häuslicher Gemeinschaft lebender Personen auf ein Minimum zu reduzieren. Dazu gehört es, dass sich Haushaltsangehörige in anderen Räumen aufhalten als die betroffenen Personen. Die Nutzung gemeinsamer Räume muss minimiert werden und sollte zeitlich getrennt voneinander erfolgen. Die Räume sind gut zu durchlüften. Falls dies nicht möglich sein sollte, ist auf einen Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern zu achten. Diesbezüglich wird auf die Empfehlungen des RKI verwiesen. Die bisherigen Erfahrungen mit Covid-19 haben gezeigt, dass unter Beachtung dieser Maßnahmen eine Ansteckung unter Haushaltsangehörigen weitestgehend vermieden werden kann.
Zu Ziffer 7 der Allgemeinverfügung: Den Personen ist es untersagt, den öffentlichen Personennahverkehr (S-Bahn, Bus und Straßenbahn) im Gebiet der Stadt Halle (Saale) zu nutzen, weil wegen der engen räumlichen Gegebenheiten eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht und aufgrund
der Anonymität im öffentlichen Personennahverkehr mögliche Kontaktpersonen nur sehr erschwert bis gar nicht zurückverfolgt werden können.
Zu Ziffer 8 der Allgemeinverfügung: Die Festlegung in dieser Ziffer der Verfügung ergibt sich aus der besonderen Schutzbedürftigkeit von Mitarbeitern des Rettungsdienstes und versorgender medizinischer Einrichtungen. Diese Personengruppen sind aufgrund ihrer Tätigkeiten einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt, aber auch von besonderer Bedeutung für ein funktionierendes Gesundheitssystem. Eine telefonische Vorabinformation über die angeordnete Quarantäne ist notwendig, aber auch ausreichend, damit sich die Personengruppen selbst im erforderlichen Maße durch Schutzausrüstung und ähnliches schützen können.
Zu Ziffern 9 und 10 der Allgemeinverfügung: Um besonderen Einzelfällen gerecht zu werden und verhältnismäßig handeln zu können, wurde diese Regelungen getroffen. Die Ausnahme in Ziffer 10 für Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen gemäß § 7 Abs.1 Ziffern 1-5 der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalt vom 24.3.2020, Altenheimen sowie allen Einrichtungen gemäß § 23 Abs. 3 IfSG und Personen der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ab dem Zeitpunkt, wo für diese Personen im Einzelfall durch einen labordiagnostischen Test bestätigt wurde, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt, ist erforderlich, um das Gesundheitssystem insgesamt bestmöglich aufrechtzuerhalten, da relativ wenig Personal im Gesundheitsbereich zur Verfügung steht und die Versorgung von Kranken unter Berücksichtigung der Risiken Vorrang hat.
Zu Ziffer 11 der Allgemeinverfügung: Angesichts der steigenden Zahlen der Neuinfektionen und der nicht absehbaren Entwicklung der Ausbreitung des Virus ist es angezeigt, die Ausbreitung von SARSCoV-2 zunächst bis auf weiteres zu beobachten und bis zum 19. April 2020 neu zu entscheiden.
Zu Ziffer 12 der Allgemeinverfügung: Zur Durchsetzung der Verfügung ist die Androhung von unmittelbarem Zwang erforderlich. Die Androhung von Zwangsgeld als milderem Mittel ist untunlich, denn die Ansteckung weiterer Personen lässt sich nur dann wirksam verhindern, wenn Personen notfalls unter Zwang sofort dazu gebracht werden, die Regelungen dieser Verfügung zu beachten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Halle (Saale), Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale), Widerspruch erhoben werden. Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Hinweise:
Einer Begründung der Allgemeinverfügung bedarf es gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz nicht. Die Allgemeinverfügung ist mit umfangreicher Begründung über die Internetseite der Stadt Halle (Saale) „www.halle.de“ zugänglich. Für den durch die Quarantäne erlittenen Verdienstausfall können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall eine Entschädigung (§§ 56,57 IFSG) erhalten.
Wilkommen im Mittelalter. Normale Sprache verlernt? Oder ist der, der die Gesetze verständlich aufschreiben soll auch positiv getestet?
Ich hatte jetzt nicht die Geduld, mir das alles durchzulesen. Gibt es da jetzt etwas neues, was bisher noch nicht galt?
Ja, steht sogar schon in der Überschrift.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind alleine auf der Kommentar-Vorschau fünf ihrer Kommentare zu lesen, dafür reicht die Geduld aus? Lesen Sie die Verfügung selbst.
Kleiner Tipp: Eine neue Verfügung ist unnötig, wenn man nicht etwas Anderes oder Neues damit regeln möchte…
Ja, du sollst jetzt nur noch über das Internet essen.
Ich nehme mir gerne für dich die Zeit und lese das alles durch, um dir dann einfach verständlich alles ganz kurz aufbereitet zu erklären. Während dessen viel Spaß beim Shopping Queen gucken. Nicht.
Hallo Intelligenzbestie ,es gibt noch viele normale Leute ,die verstehen das Politikersprech , trotz Studium , auch nicht. Das ist Absicht, der normale mündige Bürger soll das auch nicht verstehen !!! Die verstecken viele Sachen in ihrer Sprache !!! Mit freundlichen Grüßen
Ja. Wegsperren ohne die Möglichkeit, das durch einen Test zu umgehen. Das ist die blanke Willkür. Mal angenommen, einer der Mitarbeiter eines Geschäftes kam vor 10 Tagen aus dem Urlaub außerhalb Deutschlands. Und ist seit Montag wieder arbeiten. Jetzt alle Mitarbeiter in Quarantäne. Ohne Test. 14 Tage ab wann eigentlich?
Allewetter,
organisiert bekommen unsere Beamten überhaupt nichts, ans Telefon geht bei keiner Behörde jemand, aber seitenlange verschwurbelte Verbotstexte für den Bürger zu verfassen – dazu langt es allemal.
Harte Maßnahmen … die aber definitiv angbracht sind, aufgrund d. Lage.
Warum wir aber noch infizierte Personen aus Italien aufnhemen / Lpz und Köln , weis ich nicht.
Klar ist die Situation da unten sehr schwer , aber wir stehen ja noch am Anfang der Pandemie in Dtschl.
Aber das ist wieder ein anderes Thema…
Bleibt gesund !;)
@Halle1, ich denke es wird deshalb so drastisch,weil doch Notfallbetten in den Kliniken benötigt werden für Italiener und Franzosen.
@10010110 kann dir nur beipflichten. Für Gehirnakrobatik beim OB ist Anlage 0815 von ihm auszufüllen.
.. Und wer soll den Text mit Ziffern und Absatz jetzt verstehen und, oder umsetzen?
Sind jetzt alle Verrückt geworden?
Will der Bischof von Halle seine Untertanen nun vollständig entmuendigen, ueber das Ordnungsamt und Polizei fernsteuern.
Wohin und wie weit soll das noch gehen???
Ja, klar. Immer mehr kontroll- und verbotsmechanismen erlassen im sicheren Tower von Halle.
Aber die arbeitende und im Gegensatz zur Legislative wirklich was leistende Bevölkerung der Stadt in zu wenigen Bussen und Bahnen grob fahrlässig einer gefährlichen Infektion aussetzen.
Sind wir Kanonenfutter, Versuchskaninchen, ersetzbares Fußvolk???
Du bist doch gar nicht aus Halle?!
Da gebe ich dir Recht.
Busse und Bahnen sind zur Zeit die größten Gefahren da man dort nur sehr schwer die 1.50 Meter Distanz zum Nachbar einhalten kann.
Der ÖPNV muß funktionieren.
Dresden fährt jetzt aller 15 statt 10 Minuten.
Sehr gut ist, daß es im Berufsverkehr schon zusätzliche Bahnen gibt.
Wir haben doch in Halle gar keine Legislative. Die Verwalter sind allenfalls Exekutive. Und der Stadtrat kann eigentlich mit seinen Beschlüssen nur ein wenig ausgestalten. Gesetze kann der nicht erlassen. Da haste dir jetzt schön ins Knie geschossen. Kann ja mal vorkaommen beim Herumhetzen.
Na du doch allemal. Für halle absolut unwichtig, ersetzbar, noch nicht mal Fußvolk
Erstaunlich was für wirren Unsinn so ein Beamtenhirn im Homeoffice produzieren kann.
Kümmert euch lieber um Notkrankenhäuser und Schutzausrüstung anstatt die Bürger jeden Tag mit blödsinnigen Pamphleten zu belästigen.
Mann das bringt alles nicht jeder Mensch muss sich einmal mit Corona anstecken erst dann reagiert euer Körper und Immunsystem auf das Virus das müsst ihr Mal lehrnen und denn Menschen auch sagen nicht so Rum getuhe.und wenn wir schwer kranke aus Italien her holen nur weil die es nicht in grief b kommen da und die da kann es doch garnicht so schlimm sein hir in Deutschland genau wie die Corona Zeit genutzt würd um noch mehr Ausländer nach Halle zu bekommen und nicht Mal vor sie her kommen getestet werden und dann hir sind und raus kommt das ein imfezierte im Bus war wo ist da noch der Sinn wir sollen nicht raus aber andere dürfen rein nach Halle kommen einfach nur lach Haft
Hey Ho,
Dein Satzbau ist zu komplex für mich. Da komme ich nicht mit. Du scheinst da mächtig schlau zu sein! Bewirb Dich doch als OB oder Beigeordneter und bring Halle voeran! Wie wär’s?
sorrie..aper lärn mahl Riechdick schreipen den das tut Mier weehtuhen.
Wenn unser Katastrophenschützer ernsthaft daran interessiert sein sollte, dass die Menschen diese Verfügung beachten, wäre er gut beraten, die Regelungen in wenigen kurzen, verständlichen Sätzen zusammenzufassen.
Für mich ist das eine erneute Bestätigung meiner Meinung das Politiker, egal ob auf Regional-„Landes- oder Bundesebene den Bezug zur Realexistierenden, WIRKLICH Produktiven Bevölkerung und deren Koexistenz verloren hat.
WERTER HERR WIEGAND. ICH HABE SIE GANZ BEWUSST NICHT GEWAEHLT.
ABER WENN SIE NACH BERLIN ODER BRÜSSEL WOLLEN HABEN SIE AUCH GERN MEIN ZWEITSTIMME.
Hauptsache weg.
„keine Lust den Text zu lesen“
„wer soll das verstehen“
„komische Paragraphen“
???Das ist völlig klar, dass die Obrigkeit mit derart Publikum leichtes Spiel hat. Ich dachte mir immer, warum lassen das alle mit sich machen und warum hinterfragt das niemand und recherchiert? Jetzt weiß ich es….das sprengt den Intellektuellen und zeitlichen Rahmen der Protagonisten.?♂️?herrlich?
Hoffentlich beschützt mich „Real“ oder „Kaufland“ vor dem Erstickungstod und wischt die Wagengriffe ab.???
at Stadtmensch.
In Halle geboren und wohnhaft.
Na wenn du das sagst. ??
Die Kräfte des Katastrophenschützers werden in die Überwachung und Bestrafung gelenkt, unterstützende Maßnahmen für alte Menschen müssen von den Vereinen auf freiwilliger Basis erbracht werden.
Naja, ich sag mal, die erforderliche Widerspruchsklausel/-regel fehlt. Ach menno Stadtverwaltung
Jetzt wird es ja wirklich witzig, Buergah. Ach Menno…
Wo stehen denn üblicherweise „Widerspruchsklauseln“? (mal ein Hinweis, im Falle einer allgemeinverfügung heißt es „Rechtsbehelfsbelehrung“, ist ja schließlich kein Haustürgeschäft.).
Ich habe mir ausnahmsweise mal die Mühe für Sie gemacht und AN DAS ENDE gescrollt. Dürfen Sie auch gerne tun. Falls Sie das aber überfordert:
Zitat (und bitte. Danke für nichts):
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Halle (Saale), Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale), Widerspruch erhoben werden. Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Danke, hab ich übersehen ?♂️
Im übrigen steht da Widerspruch… ?
Ich bin in Halle geboren und lebe auch hier. Ich bin Lokalpatriot.
Da du meine Herkunft anzweifelst kann ich das auch.
Ich gehe davon aus das du Berufstudent bist der im 9.Semester noch Bafög kassiert, der Körner kaut, eine gluteinunvertraeglichkeit hat und Kuehen das Gras auf der Weide nimmt um sich gut zu ernähren. Alles Gute Dir mit meinem Geld.
Uh, jetzt hast du es ihm aber gegeben. Sehr niveauvoll. Und im Übrigen: das BAföG ist ein Darlehen, das verzinst wird. Streng genommen macht der Berufsstudent also mehr als du. Er konsumiert von dem geliehenen Geld fleißig und zahlt hierauf auch Steuern und zahlt später alles zurück und zwar mit Zinsen, sodass er im Endeffekt deine Sozialsicherung finanziert.
„Und im Übrigen: das BAföG ist ein Darlehen, das verzinst wird.“
Hälftig, du Blitzbirne.
Strick doch weiter deine Mützen für deine Kommilitonen. Wer hat denn diese Möglichkeit fuer euch erwirtschaftett??
Woher kommt wohl der Kredit?
Und doch finanziere ich und andere Steuerzahler die muesiigkeit der intellektuellen Jugend.
Natürlich ist es mit mein Geld.
Was haben diskutieren de 18-jaerhrige den Sozial geleist bzw. etwss erwirtschaftet? Das Taschengeld von Oma zahlt da nicht. Also??
Will der OB damit nachweisen, dass er einen juristischen Abschluss verdient hätte?
Ich habe nach kurzer Zeit es aufgegeben, von seinem Geschwurbel etwas zu verstehen.
Hoffentlich hat jemand der die Verfügung durchsetzen soll, mehr Durchblick als ich.
Herr OB : Nachsitzen und Fachchinesisch in allgemein verständliches DEUTSCH übersetzen.
Es kann niemand etwas dafür, dass du der deutschen Sprache nicht mächtig bist. AM besten druckst du dir das ganze aus und unterstreichst fleißig. Nimm noch einen Duden zur Hilfe, dann wird ein Schuh draus.
Verstehe ich Punkt 10 richtig?
Während Personen aus Risikogebieten, Personen mit bestätigte Infektion oder Personen mit Kontakt zu bestätigt Infizierten in Isolation müssen, sind Angehörige der Gesundheitsberufe von dieser Anordnung ausgenommen.
Dieser Personenkreis muss nur Meldung erstatten, aber nicht in Isolation.
Kann es sein, dass man hier die Stigmatisierung enorm voran treibt? Gibt es nicht schon Anfeindungen gg. Pflegende bestimmter Gesundheitsunternehmen?
at@ Schuß ins Knie
Den Schuß hast du wohl nicht gehört.
Unser Dr. WIEGAND erlässt Maßnahmen die von der Exekutive williig durchsetzt.
Vorsicht dem der MACHT ausübt die ihm nicht zusteht.
Siehe OB Wiegand.
Wiegand ist doch Exekutive…
Wiegand gefällt sich offensichtlich darin den kleinen Diktator zu spielen.
Mit seinen unverschämten Quatsch Verfügungen, die dem Bürger immer noch mehr Belastungen und Verbote auferlegen schießt er deutlich übers Ziel hinaus.
Kann mal jemand den Typen bremsen oder ihn ihn eine nützliche Richtung lenken?
Die halleschen Behörden haben sich bisher nicht gerade mit Ruhm bekleckert.
Coronakrise, nichts weiter als ein erster großer Testlauf. Wie weit funktioniert das System. Schreibt man eine falsche Meinung, wird das Konto gesperrt. Es ist so lächerlich aber eben kapitalistisch.
Wieso verdient hätte? Er ist Jurist.
Verwaltungsjurist, kein sogenannter Volljurist
Doch, ist er, Dr. jur., promoviert in Rechtswissenschaft, also Volljurist.
Schauen Sie zum Beispiel Wikipedia, Auszug:
2001 promovierte er in Rechtswissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Nicht ganz richtig: Er hat in dem Bereich promoviert. Das ist etwas anderes als einen Vollabschluss als Jurist haben. Er hat einen Abschluss als Diplomverwaltungswirt. Das ist etwas anderes. Kannst du genau dort nachlesen.
Bleibt gesund.
Na gut, ich gebe mich geschlagen. Danke für die Wünsche (ebenso) und die sachliche Diskussion.
PS: Der Ausgangspunkt war aber „murphy“ mit: Will der OB damit nachweisen, dass er einen juristischen Abschluss verdient hätte?
Jurist ist er aber. ?
Wiegand dreht völlig ab.
Der soll lieber dafür sorgen, dass seine Beamten ihren Job machen.
Zur Zeit sieht es nicht danach aus.
(Ganz kurze Kurzfassung ->Gehirn benutzen)
Längere Kurzfassung:
Wenn du:
In den letzen 14 Tagen im Ausland warst
In den letzen 14 Tage Kontakt zu einer positiv getesteten Person hattest, oder mit Leuten zusammenlebst auf die das zutrifft (er positive Test und/oder der Auslandsaufenthalt) darfst du deinen Hintern für die nächsten 14 Tage (nach Rückkehr/Kontaktaufnahme) nicht mehr vor die Tür bewegen. Auch nicht für Einkäufe, auch nicht ganz kurz. Nein..auch nicht das Paket abholen.
Das ganze gilt SELBSTVERSTÄNDLICH auch dann wenn man eine Infizierte Person im Haushalt hat. Bei Missachtung kann man ins Gefängnis kommen (Wenn ich das korrekt verstehe)
Wenn man sich unter den oben genannten Punkten wiederfindet…und den Text nach mehrmaligem Lesen nicht versteht…schlage ich vor mal bei der Stadt anzurufen und sich erklären zu lassen was man zu tun hat. Den ganzen Abend hab ich auch nicht Zeit.
(Ich wusste der B.A in Philosophie wäre eines Tages nützlich)
Der Vorschlag „bei der Stadt“ anzurufen ist putzig.
Dort erreicht man seit Tagen niemanden.
Die haben sich nach dem Verfassen ihres wirren Pamphlets alle wieder gemütlich zu Hause hingelegt. Bei 100% Gehalt, finanziert vom Steuerzahler, also den Deppen, die natürlich weiter arbeiten müssen.
die dürfen jeden Tag auf Arbeit gehen! da ist nix mit Homeoffice oder so. die bekommen nicht mal Infos. so sieht es aus. also schreibe hier nicht so einen Quatsch „Telefonist“
Auf wieviel der der heute morgen dicht an dicht schlangestehenden Globus-Kunden trifft das wohl zu?
Okay. Dann kann es sein das ich Positiv bin Ichhab in ner Kaufhalle mir nicht bekannten Menschen geredet. . Darf ich meinen Scheiterhaufen selbst aufrichten?
Wäre sicher sinnvoll, damit wir deinen geistigen Sondermüll hier nicht mehr ertragen müssen…
Danke, aber das ist doch irgendwie nix neues, oder? Es kommt mir so vor, als hätte das auch vorher schon gegolten. Zumindest bestätigt das nur, was der gesunde Menschenverstand ohnehin schon sagt.
Der gesunde Menschenverstand sagt, dass man keine neue Verfügung braucht, wenn man nichts neu oder anders zu regeln hat. In der Verfügung SIND Maßnahmen verschärft, das steht sogar in der Überschrift dieses Artikels.
Jetzt hat Dich sogar jemand die Mühe gemacht und versucht, es einfacher darzustellen, aber auch das reicht für Sie nicht aus. Schade um die Bemühungen…
Viele zu kompliziert! Für das RTL-II-Volk muss es heißen: Bleibt 2 Wochen zu Hause und habt Spaß.
Was machen eigentlich unsere Stadträte, die sonst immer gegen alles und jeden sind? Sind wohl in Corona- Schockstarre verfallen? Oder haben die jetzt Geldsorgen, weil es ja kein Sitzungsgeld gibt?
Im Übrigen würde ich mir diesen unerträglichen Unfug niemals durchlesen. Ich finde Eure Kommentare einfach amüsant…und teilweise auch sehr intelligent.
,. meine Kollegen und ich bezahlen eure Home Office Suppe.
WHrscheinlich zählt ihr euch zu Helden des Alltags.
Wir brauchen den Kropf der ihr seid NICHT
Soviel Zeit, wie Du hast, um hier Deinen geistigen Sondermüll abzulassen, kannst Du nicht haben, wenn Du wirklich arbeiten würdest.
Also so richtig wirklich, meine ich…
Das wenigsten was Halle Brach ist ein Dr. der aus den alten Bundesländern hergekommen ist um uns seine Demokratie aufzuzeigen.
Wo ist der Dr. WIEGAND?? Basisarbeit, Gespräche mit dem Bürger?
Nein.
Deutschunterricht müsste er auch noch geben…
Das ist völlig falsch. Im Vergleich zu seinen Vorgängerinnen ist Wiegand sehr volksnah unterwegs. Aber er ist genauso beratungsresistent wie die Tanten vor ihm. Und die von ihm geführte Verwaltung erst, die will den Bürger gleich garnicht mitmischen lassen. Mit Ausnahmen.
Es ist völlig wurscht, wo der herkommt. Wichtig ist nur, was er in und für Halle tut. Und da sind die Steigerungsmöglichkeiten noch enorm!
Ziffer 6 ist der Hammer!
Wer zuhause ist, darf nicht mal mehr Kontakt zu Personen des eigenen Haushaltes haben. Mal abgesehen davon, dass ich das für verschärfte Einzelhaft halte…wer will das kontrollieren?
Gibt es dann Geld- oder Haftstrafe, weil man mit seinen Kindern oder seiner Frau gesprochen hat?
Als Jurist sollte Wieland wissen, dass nicht umsetzbare oder sanktionierbare Regeln Nonsens sond
Klaas, du hast zwei Möglichkeiten: Hast du infizierte, d.h. nachweislich erkrankte Personen in deinem Haushalt, stellst du den Kontakt zu ihnen ein bzw. beschränkst sie auf ein Minimum oder du riskierst selbst eine Infektion/Erkrankung. Rate mal, was im zweiten Fall mit dir passiert, also zu welchem Personenkreis du dann gehörst. Es ist nur ein kleiner gedanklicher Hüpfer. Den schaffst sogar du.
Und auch hier schlägt Hass und ziviler Ungehorsam voll durch.
Wenn sich ausnahmslos Alle an die Ausnahmeregelung halten würden, bedürfte es keiner zusätzlichen Verschärfung der Maßnahmen. Aber Es ist wie so oft, Einige sind der Meinung sich über das Wohl der Allgemeinheit hinwegsetzen zu können, koste es was es wolle, nur nicht meine Freiheit beschneiden. Dafür nimmt man dann auch gerne mal den ein oder anderen Todesfall in kauf. Aber wehe wenn es sie selber betrifft, dann sind auch wieder die Anderen Schuld.
Ganz schön abgefahren.
Du hast das statistische Prinzip der Ausgangsbeschränkungen bzw. Kontaktsperren nicht begriffen.
Du anscheinend auch nicht.
Natürlich ist es wünschenswert, dass sich alle an diese Regelungen halten. Aber die Welt geht nicht unter, wenn es einige nicht hinbekommen.
Hingegen sehe ich die Gesellschaft in großer Gefahr, wenn sich dieses Blockwarttum weiter so rasend schnell verbreitet.
Natürlich. Verstanden hast du’s trotzdem nicht. Wirf es also anderen nicht vor.
Die Verantwortlichen für diese Verfügungen hätten sich lieber die Zeit nehmen sollen,Schutzbekleidung für Kliniken und die,die sie benötigen,besorgen können.Hätten dann was sinnvolleres gemacht.
Offensichtlich hat jemand die neue Verfügung mit sehr heißer Nadel gestrickt.
– ÖPNV Nutzung auch nach Quarantäne verboten (lest den Passus genau!)
– kein Hinweis darauf, welche Auswirkungen ein nach Rückkehr durchgeführter negativer Tests von aus dem Ausland zurückgekommenen für eine Wirkung hat
– nach der PK von Heute: KEINE ?!
– unklare Formulierung hinsichtlich der Dauer der Absonderung von Kontaktpersonen
aber so sind die Zeiten … allzu pingelig sollte man vielleicht nicht sein.
An Euch alle hier und unserern Stadtoberhaupt mal ne Frage: wie sollen sich eigentlich die unzähligen Pollen Allergiker aktuell verhalten. Davon mal abgesehen das sie gerade wie Aussätzige (niesen und rote Augen) behandelt werden, sozial geächtet.
Dann müssten ja folglich alle die mit niesenden zu tun hatten sich freiwillig in Quarantäne begeben.
Herr Oberbürgermeister: bitte ordnen Sie an das die Pollen die Allergiker nicht mehr in der Nase kitzeln sollen!!!
Wie immer gefährliches Halbwissen bei Vielen, meiner Meinung nach bewusst verursacht mit Beamtendeutsch. Die VR China sollte alle Kosten bezahlen, die mit Corona verursacht wurden und noch werden. Schließlich haben sie die ersten Fälle erst nach 14 Tagen offiziell gemeldet und alle Menschen fleißig reisen lassen. Also perfekte Bedingungen zur Verbreitung des Virus‘ geschaffen und noch die eigene Bevölkerung unter Druck gesetzt, nichts öffentlich bekannt zu machen.
Und noch etwas, geht vielleicht zu weit, aber lt. Medien wird ja seit 2013 an diesem Virus gearbeitet mit Wissen von unserer Mutti. Nachzulesen unter Unterrichtung durch die Bundesregierung, Drucksache 17/12051, Bericht zur Risikoanalyse im Bevolkerungsschutz 2012.
Wünsche allen gute Gesundheit und lasst Euch weiter schön oder auch nicht verarschen.
Wir sind Ossis und sehen uns auf der Straße, wenn der ganze Schwindel mal öffentlich wird.
Oh man, immer der gleiche Senf. Haben Sie die Drucksache auch mal gelesen??? Nein? Dachte ich mir…
Es wurde nicht mit dem „Virus“ gearbeitet, sondern anhand der bereits vorher stattgefunden Infektionskette (Sie erinnern sich???) mit dem SARS – Virus (aus der Familie der Coronaviridae, also auch einem Coronavirus, aber nicht dem derzeitigen Covid-19) theoretische Überlegungen angestellt, was im Falle einer Pandemie zu erwarten wäre.
Soviel zu ihrem Halbwissen…
Hier anzuschauen für Leute, die die Risikoanalyse (!) auch mal lesen wollen und nicht einfach Unfug weiter verbreiten…
https://www.bbk.bund.de/DE/Service/Fachinformationsstelle/RechtundVorschriften/Rechtsgrundlagen/ParlamentarischeVorgaenge/parlamentarischevorgaenge_node.html
Guten Abend,ich bin nicht gehirnamputiert allerdings bitte kann mir mal jemand erklären ob nun von Schnupfen- bis Fieber alles bei mir vorhanden sein müsste + das was alles noch aufgezählt wurde um Corona vorauszusetzen oder gibt es auch die Möglichkeit, eben nur eine Rotznase, weil man zu kühl gekleidet zu haben auf dem Balkon gesessen hat wie bei mir zb? Also nur Schnupfen.
Ich frage nur weil ich nicht mehr durchblicke ob ich überhaupt noch aus dem Haus kann.
Langsam habe ich die Schnautze voll ,mit der Coronakriese.Man macht die Augen auf, früher waren es die Flüchtlinge heute hört man garnichts mehr ,gehts den gut oder Greta?Ich meine es ist nicht einfach mit der Krankheit,aber der Virus existiert schon Jahre,da hätte man schon viel eher forschen können nach einem Impfstoff?Sehr traurig ,das haben sie verschlafen!Nun haben wir den Salat!
Trotzdem bleibt alle gesund!
Ui, schon wieder einer, der bereits alles weiß… nur nicht, daß Virus ein Neutrum ist…
Und Existenz, mag sein, daß er schon 1000 Jahre existiert, aber bisher noch nicht zum Ausbruch kam und erst 2019 spezifiziert werden konnte, deshalb eben CoVID19
3. Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen gemäß § 7 Abs.1 Ziffern 15 der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalt vom 24.3.2020, Altenheimen sowie allen Einrichtungen gemäß § 23 Abs. 3 IfSG und Personen der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr haben vor Arbeitsbeginn den in der Anlage befindlichen Gesundheitsfragebogen auszufüllen.
…Finde keine „Ziffern 15“