Halle kann private Feuerwerke gar nicht verbieten

Die Deutsche Umwelthilfe will für Halle ein Verbot von Silvesterfeuerwerken durchsetzen. Ein entsprechender Antrag ist bei der Stadtverwaltung eingegangen. Doch die Stadt ist gar nicht zuständig, sagte Dörte Riedel vom Fachbereich Umwelt zur Beigeordnetenkonferenz. Den Antrag der DUH habe man ans Landesumweltministerium weitergeleitet, weil diese für den Luftreinhaltenplan zuständig ist.
Zugleich erklärten Verwaltungsvertreter in der Sitzung, dass ein Verbot des Silvesterfeuerwerks durch die Stadt gar nicht erlassen werden kann. Denn die Böllerei unterliegt dem Sprengstoffgesetz und damit der Gesetzgebung des Bundes. Zwar soll es in Berlin und München Verbotszonen geben. Doch diese Verbote dort begründen sich nicht etwas auf zu hohe Feinstaubwerte, sondern mit der öffentlichen Sicherheit und einer Gefahr für Leib und Leben – weil es dort im Umfeld von Feuerwerks-Hot-Spots zu regelrechten Straßenschlachten kam. Zudem gebe es aktuell in Halle gar keine Probleme mehr mit der Feinstaubbelastung. Im vergangenen Jahr seien die Grenzwerte eingehalten worden, selbst an Silvester und Neujahr sei der Tagesmittelwert nicht überschritten worden. Lediglich kurz nach Mitternacht seien Spitzenwerte von 370 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen worden. Im September soll der Umweltausschuss umfassend informiert werden. Oberbürgermeister Bernd Wiegand will sich jetzt von den Fachbereichen zuarbeiten lassen, welche genauen rechtlichen Grundlagen Berlin und München für ihr Verbot zu Rate ziehen und welche Möglichkeiten für Halle bestehen.
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