Handel von kiloweise Drogen mit Krypto-Handy: Prozess am Landgericht in Halle beginnt heute
Dem im November 1973 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen vorgeworfen.
Der Angeklagte soll im April 2020 110.000 Gramm Marihuana von einem gesondert verfolgten Mann zum gewinnbringen Weiterverkauf erworben haben. Das Cannabis soll in einer Lagerhalle des Angeklagten in Teutschenthal entladen worden sein. Im Juni 2020 habe der Angeklagte dann weitere 150.000 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben. Fern soll der Angeklagte im Februar 2022 an einen gesondert verfolgten Kurierfahrer insgesamt 2.475 Gramm CBD-Hanf und weitere ca. 110 Gramm Cannabis übergeben haben, der diese an einen gesondert verfolgten Mann in Zeitz (Az.: 10a KLs 6/22) geliefert habe. Schließlich habe der Angeklagte im Februar 2022 gemeinsam mit einem weiteren gesondert verfolgten Mann ca. 35.000 Gramm Marihuana und 5.000 Gramm Haschisch erworben, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen. Darüber hinaus habe er ca. 5.800 Gramm Marihuana und ca. 10 Gramm Haschisch zum gewinnbringenden Weiterverkauf in einem Depot verwahrt.
Zur Kommunikation soll der Angeklagten einen sog. EncroChat, ein verschlüsseltes Kommunikationsnetzwerk über ein verschlüsseltes Smartphone (Krypto-Handy) genutzt haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Ohne Worte Leuds…Hölle
Neeein, Krypto-Handy! Auf’s Schafott den Schurken!
Er steht nicht vor Gericht, weil er ein Krypto – Handy hatte.
Er stünde nicht vor Gericht, wenn er gewusst hätte, wer auf dem Fünkchen Krypto macht.
Du glänzt wieder mit überragender Fachkenntnis!
Diese sogenannten Gesetze in Deutschland sind ein einziger Lacher. Strafe evtl. 1 Jahr.. Ich lache mich kaputt. Es ist doch kein Wunder, dass alle Kriminellen nach Deutschland strömen. Selbst wenn sie in den Knast für ein paar Monat kommen, ist das für die doch wie ein Hotel.
Diese sogenannten Leser in Deutschland sind ein einziger Lacher.
Versuche mal den Unterschied zwischen „evtl.“ und „mindestens“ zu erkennen, dann wirst Du merken, dass Du zu Recht über Dich enttäuscht sein darfst.
110.000 Gramm? Das sind ja 110.000.000 mg!!!! Ich möchte es jetzt gar nicht in Picogramm angeben.
Wäre da die Angabe in kg nicht etwas weniger verwirrend?
Kann schon sein, hilft aber der interessierten Seite nicht. Je mehr Nullen zu lesen sind oder vorgetragen werden, desto sicherer fühlt sich die Staatsanwaltschaft.
Und der ermittelnde Beamte sitzt beim Berichtetippen plötzlich auch viel gewichtiger. Andere Leute müssten es mit Autogenem Training versuchen.
Macher