Landesdatenschutzbeauftragte nimmt Ermittlungen zu TikTok-Livestreams aus Taxis auf
Wie die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt mitteilt, wurde die Behörde erstmals durch eine Presseanfrage auf das Thema aufmerksam.
Sie kündigte eigene Ermittlungen an und erklärte allgemein, dass Livestreams aus Taxis ohne Einwilligung der Fahrgäste einen Datenschutzverstoß darstellen können.
Bild- und Tonaufnahmen, die beim Streaming entstehen, gelten laut Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als personenbezogene Daten.
Taxifahrer, die sich selbst und ihre Umgebung filmen, müssen deshalb auch die Rechte anderer Personen beachten, die dabei erkennbar oder hörbar sind.
Für Livestreams solcher unbeteiligten Personen ist nach Angaben der Behörde immer eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich.
Diese müsse vorab und eindeutig erfolgen, sodass Betroffene die Möglichkeit haben, der Situation auszuweichen.
Fehlt diese Einwilligung, liegt nach Einschätzung der Landesbeauftragten für den Datenschutz, ein Datenschutzverstoß vor.
Ob der Fahrer oder das Taxiunternehmen für ein solches Streaming verantwortlich ist, hänge laut Behörde vom konkreten Fall ab.
Entscheidend sei, ob der Fahrer eigenverantwortlich gehandelt habe oder ob das Unternehmen das Verhalten billigte oder veranlasste.
Dazu sollen die eingeleiteten Ermittlungen Aufschluss geben.
Verstöße gegen die DS-GVO können mit Bußgeldern, Verwarnungen oder Untersagungen weiterer Livestreams geahndet werden.
Eine Meldepflicht gegenüber der Datenschutzaufsicht besteht nur für Unternehmen, nicht jedoch für Privatpersonen.











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