Pflegedienst scheitert vor Arbeitsgericht gegen Freie Gewerkschaft FAU

Im Streit um eine möglicherweise ausstehende Bezahlung von ehemaligen Mitarbeitern hat ein Pflegedienst aus Halle vor dem Arbeitsgericht gegen die Freie Gewerkschaft FAU verloren. Das Unternehmen hatte auch versucht, mit Hilfe einer Anwältin aus Heide-Süd auch auf dubisthalle.de die Berichterstattung darüber zu verhindern. Die Aussagen der Gewerkschaft dienen „lediglich der Propaganda und Selbstdarstellung der FAU“, erklärte die Anwältin.
Auch die FAU, die die entlassenden Mitarbeiter vertritt, bekamt Post. Per einstweiliger Verfügung wollte das Pflegeunternehmen erreichen, dass die FAU keine Demonstrationen, öffentlichen Kundgebungen, Flyerverteilaktionen und Pressemitteilungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen mehr durchführen und auch vergangene Pressemitteilungen von der eigenen Webseite nehmen soll. Mit sämtlichen Verfügungen ist das Unternehmen nun vor dem Arbeitsgericht gescheitert.
„Wir sind sehr zufrieden, dass das Gericht hier nicht den absurden Bestrebungen gefolgt ist, uns mundtot zu machen“, so Lisa Birkigt, Sekretärin der FAU Halle: „Das Unternehmen hätte lieber das Gespräch mit uns aufnehmen sollen, anstatt die Gesprächsbereitschaft nur scheinheilig vor Gericht zu behaupten. Mit einer Kommunikation auf Augenhöhe und einem angemessenen Umgang mit uns und unseren Kolleg*innen wäre eine außergerichtliche Einigung möglich gewesen. Statt Geld in Gerichtskosten zur Abwehr und Einschüchterung gewerkschaftlicher Organisierung zu versenken, täte Lebensdank gut daran, die ausstehenden Löhne zu zahlen.“
In dem Lohnkonflikt geht es um die Zahlung von Nachtschichtzuschlägen und Urlaubsentgelt für ehemalige Angestellte. Diese bleiben weiter offen. Zwar habe „Lebensdank“ in einigen Punkten ein Entgegenkommen signalisier, so FAU. Doch bei den Kollegen sei davon noch nichts angekommen. Gibt es keine Einigung, wird der Konflikt im Kammertermin am 7. November geklärt.
Neueste Kommentare