Radler bei Unfällen in der Bernburger Straße und der Ludwig-Wucherer-Straße verletzt

51 Antworten

  1. Darkwing Duck sagt:

    Da sieht man das Ergebnis des halbherzigen Umbaus der Luwu. Hätte man die Parkplätze gestrichen, dann wäre mehr Platz für einen ordentlichen Radweg gewesen.
    Liebe Autofahrer, bevor ihr meckert; bedenkt bitte, dass in der Luwu (in beide Richtungen) ein faktisches Überholverbot gilt, da es überhaupt nicht möglich ist, Radfahrer mit mindestens 1,50m Abstand zu überholen. Würde die Polizei das auch nur eine Woche lang kontrollieren, würdet ihr euch auch wünschen, dass man die Parkplätze zurückbaut.

    • : sagt:

      D ist und bleibt ein Autoland. Und um die Autoindustrie weiterhin zu unterstützen und zu fördern, werden sämtliche Regelungen zum Verbrenner-Aus gekippt. Wenn die Bundesregierungen in allen Bereichen einmal so konsequent (und auch finanziell) handeln würden – und nicht nur bei den finanzstarken Lobbyverbänden.

      • So ein Wahnsinn aber auch sagt:

        Was haben die Unfälle bitte mit dem Verbrenner-Aus zu tun? Mit E-Auto wären die Unfälle nicht passiert, oder wie?

        • Kevin S. sagt:

          Aber mit weniger Autos, ist sicher der eine oder andere Unfall vermeidbar. Abgesehen von Infrastruktur Problem

        • J sagt:

          Es geht um das generelle in den *** der Autoindustrie kriechen der Politik. Nur deshalb werden Straßen auch in der Stadt hauptsächlich so gebaut, dass sie den Anforderungen des Autos genügen. Die restlichen Verkehrsteilnehmer dürfen sich dann um die restlichen Krümel streiten. Würde man beim Verkehrsausbau gleichberechtigt alle Verkehrsmittel berücksichtigen, gäbe es deutlich weniger Unfälle mit Radfahrern und Fußgängern.
          Eine Folge dieses massiven Subventionieren des Autos sieht man übrigens in der aktuellen Autokrise. Während in anderen Ländern rechtzeitig die Weichen Richtung moderne Autoindustrie gestellt wurden, gab und gibt es in deutschen Autofirmen massive Managementfehler die zum Scheitern der deutschen Autoindustrie führen. Aber der Steuerzahler wird diese Fehler der deutschen Autoindustrie schon wieder bezahlen und die Millionen für die Vorstände dazu. Die brauchen ja aus den Fehlern auch nicht lernen und die nächste Krise ist schon eingepreist.

    • Kevin S. sagt:

      Typische Antwort:
      Such dir nenn Job, dann kannste dir auch ein Auto leisten. Spätestens dann merkste wie schlecht es dir mit einem Auto ohne Parkplätze geht.

      Oder
      Die Straße ist für Autos da. Mit deinem Rad kannste dich auf’n Fußweg verziehen…

      Oder
      Was? Nur 33cm Abstand, soll ich eingehalten eingehalten haben? Ja aber die Radler fahren ja immer bei Rot.

      Und gerne auch
      Du kannst ja mal darüber ausweichen, schließlich zahle ich Steuern!

      • Bürger für Halle sagt:

        Kevin, deine Aussage ist so etwas von daneben , unsozial, und falsch. Wahrscheinlich zahlst Du eben gerade keine Steuern, und Fahrradfahrer, Fußgänger und ÖPNV-Nutzer zahlen sie auch noch für dich. Eigentlich müsstes Du mit so einer Aussage aus dem Verkehr gezogen werden, denn damit stellst du ein Sicherheitsrisiko dar.

        • Kevin S. sagt:

          Würdest du Fahrrad fahren, würdest du diese und noch viel… Unsozialerer Aussagen lernen können.

          Ich bin jedenfalls, als Radfahrer, immer wieder erstaunt was man so hören kann.

    • R sagt:

      😆

      Wenn der Radfahrende die erforderlichen einen Meter Abstand zu dem parkenden Fahrzeug eingehalten hätte, dann wäre der Unfall vermutlich nicht passiert. Da die Radfahrer aber sich auch untereinander überholen, um 1,5 Sekunden Zeit zu sparen, schwinden die Sicherheitsabstände und das Unfallrisiko steigt.

      Schuldige findet man überall, wenn man gründlich genug sucht.

      • Kevin S. sagt:

        Versuch mal den Meter einzuhalten. Viele Autofahrer werden dich schon zu erziehen wissen. Gern auch mal die Busse der Havag, die dich sanft auf dein Platz verschieben.

  2. Radfahrer sagt:

    „…Hier war ein Radler auf dem Radweg unterwegs, als sich plötzlich die Autotür eines geparkten PKW öffnete. Dadurch geriet der Fahrradfahrer zu Fall…“

    Es fängt schon bei der Sprache an. Der Täter taucht hier gar nicht auf, die Autotür öffnete sich wie von Geisterhand und der Radfahrer „geriet zu Fall“.
    Nein! Da hat ein Autofahrer die Tür geöffnet, ohne die notwendige Rücksichtnahme auf den fließenden Verkehr und hat dadurch einen Radler zu Fall gebracht (wenn man es schon so formulieren will).

    • J sagt:

      Man könnte ja den sogenannten „Holländer Griff“ verpflichtend einführen, um solche Unfälle besser zu vermeiden. Woran scheitert das denn? An der AfD, weil nichtdeutsche Begriffe nicht ins Stadtbild passen?

      • Bildungsstädter sagt:

        §1 StVO ist schon seit seiner Einführung verpflichtend.

      • 10010110 sagt:

        Und was soll diese „Verpflichtung“ bringen? Niemand kann es kontrollieren, niemand kann es beweisen. Das wäre ein Gesetz für die Mülltonne.

        • Kreislaufwirtschafter sagt:

          Einfachere Regelung der Haftung zum Beispiel.

          Wer bei gesetzlicher Verpflichtung zu besonderer Vorsicht einen „Dooring“-Unfall verursacht, könnte verschuldensunabhängig haftbar sein. Dann könnten solche Schäden in die Haftpflicht(versicherung) des Fahrzeugführers bzw. -halters integriert werden.

          • ICH sagt:

            Na klaaaar, wir implementieren einfach ne verschuldensunabhängige Haftung im Straßenverkehrsrecht…leg dich wieder schlafen.🤣 Sowas ist völlig systemwidrig und absurd. Bei der von dir gezeigten Ahnungslosigkeit postet man hier nicht stolz seinen Schund, sondern hält die Klappe.

            • Subsumtion üben sagt:

              „völlig systemwidrig und absurd“

              Gefährdungshaftung hattet ihr nicht im Anfängerkurs? Kommt vielleicht noch. Oder du googelst mal. Findet sich z.B. unter dem Stichwort „Betriebsgefahr“. Gerade im Straßenverkehrsrecht ein auch dem völlig ahnungslosen Laien geläufiger Begriff. Wenn du das vertiefen willst, schaust du mal in §7 StVG.

              Wenn dich das nicht schon überfordert, vielleicht auch noch §833 BGB. Das gleiche „systemwidrige“ und „absurde“ Prinzip.

              Aber vielleicht ist das Thema auch einfach nichts für dich. Blamierst dich ja nicht zum ersten Mal auf dem Gebiet. Dann wär es aber sinnvoller, du bleibst einfach stil…

              • ICH sagt:

                § 833 BGB ist die Haftung des Tierhalters. Hat mit Verkehr überhaupt nichts zu tun. Bist du zufällig bescheuert? Bzgl § 7 StVO hast du dagegen recht, da habe ich mich, wenn ich von einer Systemwidrigkeit im (gesamten) Straßenverkehrsrecht spreche, tatsächlich falsch ausgedrückt. Allerdings wirkt erstens § 7 nur in engen Grenzen und zweitens führen deine Feststellungen die Forderung im Kommentar meines Vorredners ja erst recht ad absurdum. 😉

              • Vorredner sagt:

                Tiere sind auch Teil des Verkehrs. Es gibt nicht nur Straßenverkehr, aber selbst da können sie dir begegnen. Das nur am Rande.

                Tierhalter, Fahrzeughalter – es geht um die verschuldensunabhängige Haftung. Nennst du systemwidrig und absurd. Dabei ist das gerade beim Betrieb von Kraftfahrzeugen wesentliches Kennzeichen des Straßenverkehrsrechts, nicht die Ausnahme „in engen Grenzen“. Deswegen gibt es ja auch Pflichtversicherungen – gesetzlich vorgeschrieben für die allermeisten motorgetriebenen Fahrzeuge.

                Wenn man nun die Haftung des Halters des Fahrzeugs auf den Beifahrer erweitert (wie schon durch §18 StVG auf den Fahrer) bzw. die Betriebsgefahr auch auf das Ein- und Aussteigen, genauer: das Türöffnen, ist man beim obigen Kommentar. Der war ja wiederum nur eine Antwort auf die Frage, was eine gesetzliche Verpflichtung zum „Holländer Griff“ wert sein könnte.

                Also lehn dich nicht so weit aus dem Fenster, wenn du noch nicht mal die Grundlagen beherrschst. Aber hast du nicht mal behauptet, du hättest einen Abschluss der juristischen Fakultät? War das etwa gelogen??? Das wäre jetzt echt überraschend. 🙄

              • ICH sagt:

                Wie dumm soll es noch werden? Erstens ist deine Namensgebung Quatsch, denn du warst mit Vorredner nicht gemeint, sondern „Kreislaufwirtschafter“. Zweitens lies richtig, es ging niemals um die verschuldenunabhängige Haftung im allgemeinen Verkehr, sondern ich schrieb explizit vom „STRAßENverkehr“. Da lag ich falsch, das habe ich bereits zugegeben. § 833 BGB ins Spiel zu bringen, ist allerdings reine Kinderkacke deinerseits („Sieh mal, was ich alles weiß was“) und völlig deplatziert. Drittens wirkt auch § 7 StVG, exakt wie von mir beschrieben, in engen Grenzen, ist bspw für solche Fälle wie zu Unfällenden führendem Reifenplatzer, Herzinfarkt des Fahrers, Batterieexplosionen, etc. konzipiert, wo es ein Verschulden des Fahrers nicht gibt. Es gibt aber eben KEINE automatische Haftung in allen auf den Betrieb eines Autos bezogenen Angelegenheiten. Viertens ist beim Dooring ohnehin ein Verschulden vorhanden. Zudem besteht selbstverständlich die Betriebsgefahr auch im Zeitpunkt des Ein- und Aussteigens, insofern sprach ich ja oben auch davon, dass „deine Feststellungen die Forderung im Kommentar meines Vorredners ja erst recht ad absurdum führen“. Und fünftens habe ich, das hast du dir ganz richtig gemerkt – aber du bist ja auch mein persönlicher Psycho-Stalker – selbstverständlich einen Abschluss der juristischen Fakultät, sogar ein zweistelliges Prädikatsexamen.😘 Da der Fokus meiner Arbeit aber auf Themen liegt, die mit der üblichen Juristenausbildung absolut nichts zu tun haben, wird man es mir nachsehen, dass ich nach so vielen Jahren nicht alles aus dem Stegreif parat habe. Im Übrigen wäre es mir neu, dass ich mich „nicht zum ersten Mal auf dem Gebiet“ blamiert habe.😉

              • Kreislaufwirtschafter sagt:

                Straßenverkehr gehört zum allgemeinen Verkehr. Das StVG ist ein allgemeines Gesetz.

                §833 BGB regelt in gleicher Weise die Haftung für eine Gefahr, die dem Halter zugeschrieben wird, hier eben für das Halten eines Tieres. Ganz genau wie beim Fahrzeuhghalter für das Halten eines Kraftfahrzeugs.
                Die Haftung obliegt dem jeweiligen Halter aufgrund des Haltens, nicht weil der Halter den Schaden auch selbst verursacht hat. Das nennt man verschuldensunabhängig. Dass du die Parallelen nicht erkennst, spricht nicht gerade für deinen Bildungsstand.

                §7 StVG „wirkt“ nicht nur bei Reifenplatzern, sondern bei allen vom Fahrzeug im Betrieb ausgehenden Gefahren. Daher nennt man das auch „Betriebsgefahr“. Es geht nicht um Fälle, wo den Fahrer (das ist nicht zwingend auch der Halter) kein Verschulden trifft, sondern es kommt auf das Verschulden nicht an. Es ist egal. Die Haftung ist nicht vom Verschulden abhängig. Deshalb: verschuldensunabhängige Haftung. Das versteht ein 12-Jähriger.

                Und doch, diese Haftung erfolgt grundsätzlich „automatisch“. Eben weil es so im Gesetz steht.

                Beim „Dooring“ ist meist ein Verschulden vorhanden, das ist richtig. Ausnahme wäre hier zum Beispiel nur, wenn die Tür „von allein“ aufschwingt (Wind; Stichwort: höhere Gewalt, §8 StVG). Aber in der Regel macht die Tür ein Mensch bewusst und gewollt auf. Der aussteigende Beifahrer macht das aber gerade NICHT während des Betriebs des Fahrzeugs, verwirklicht also auch keine Betriebsgefahr.

                Deshalb ist in diesen Fällen auch das Verschulden des Unfallgegners zu prüfen. Dooringschäden werden dem Halter nicht automatisch zugerechnet. Der Verursacher (nicht immer, aber hier im konkreten Fall der Beifahrer) kann sich exkulpieren („von der Schuld befreien“), ggf. auch vollständig. Nennt man „Mitverschulden“. Das wird dann oft im Nachgang vor Gericht aufwändig geklärt. Sieh mal in §254 BGB. Auch so eine „absurde“ und“systemwidrige“ Regelung?

                Würde es nun eine gesetzliche Regel wie §7 und §18 StVG geben, die auch das Türöffnen und/oder das Verhalten der Beifahrer beim Aussteigen umfasst, würde es diese Haftungsfrage erleichtern. Das war die Idee, was eine gesetzliche Regelung erreichen könnte. Eine Idee. Eine Möglichkeit.

                Mit Prädikatsexamen solltest du das aber alles wissen oder zumindest erkennen und nachvollziehen können. Das ist Stoff des Grundstudiums. Selbst wenn du die Zwischenprüfung nur mit 4 Punkten geschafft hast, könntest du das schon verstehen. Auch Jahre später noch, selbst als Abbrecher. Das schaffen Nichtjuristen mit mittlerem Bildungsabschluss. Denn wie schon erwähnt, gehört das auch zum Allgemeinwissen.

                In jeder Fahrschule lernt man außerdem was zur Betriebsgefahr und zur Halterhaftung. Das ist Grundstoff für alle Fahrerlaubnisklassen. Du befährst ja angeblich auch regelmäßig die Trothaer Straße, wohl mit dem Auto…

                Deine Lügen haben keinen Bestand. Mag sein, dass du selbst nicht das Gefühl hast, dich zu blamieren. Aber vielleicht solltest du dich trotzdem nicht NOCH weiter reinreiten? Es wird ja nicht besser für dich, auch wenn du nicht in der Lage bist, das zu erkennen.

        • : sagt:

          Ach Nulli! Was soll bei solchen Unfälle ermittelt werden? Ob jemand den ‚Holländischen Griff‘ benutzt hat? Völlig irrelevant. Entscheidend ist: Wer die Tür unachtsam aufreißt, trägt die Verantwortung. Punkt. Der Griff ist ein Mittel zur Unfallvermeidung.

      • ICH sagt:

        Ach so, die AfD ist schuld. Auf diesen Schwachsinn muss man erstmal kommen. 😅 Aber mit Schwachsinn hast du es ja, siehe dein Kommentar weiter oben, in dem du absurdeste Verbindungen zwischen solchen Unfällen und Managementfehlern in der deutschen Autoindustrie ziehst. Dir ist einfach mal so gar nichts zu peinlich und du willst hier täglich deine Verblödung zur Schau stellen, oder? 🤣

        • J sagt:

          Dir ist scheinbar die Bedeutung eines Fragezeichens unbekannt!

          Und die Verbindung besteht nicht zwischen den Unfällen und den Managementfehlern, sondern zwischen den Unfällen und dem Pimpern von Auto und Autofirmen. Aber auch das könnte man verstehen, wenn man sich nicht sofort Aggro verhält.
          Das gerade du von peinlich und Verblödung schreibst … naja, Selbstreflektion setzt halt einen gewissen IQ voraus.

    • Traktor Fahrer sagt:

      Dann hat der Pech gehabt.Punkt.

    • Türsteher sagt:

      Soll der etwa auf der anderen Seite ausssteigen? Der Radler muss gefälligst einkalkulieren, dass die Türe geöffnet wird oder fährt gefälligst im Abstand von 1m zur Türe vorbei.

      • Stillstand ist Rückfall sagt:

        „Soll der etwa auf der anderen Seite ausssteigen?“

        Warum nicht? Da ist schließlich auch eine Tür.

        „im Abstand von 1m zur Türe vorbei“

        Reicht vielleicht bei deinem Trabbi, aber viele haben ein richtiges Auto. 😉

      • : sagt:

        Genau! Kein Mensch würde behaupten, der Fahrer sei schuld, wenn er mit seinem Wagen in eine plötzlich aufgerissene Tür kracht. Aber bei Radlern soll das plötzlich gelten? Vielleicht ist doch was dran, dass Türsteher nicht gerade die hellsten sind.

      • J sagt:

        Wo soll den der Radfahrer hinfahren? Auf die Straße? Da wird wohl kaum ein Autofahrer für Verständnis haben. Mal abgesehen davon kann fast jederzeit irgendwo eine Autotür aufgehen. Dann dürften Radfahrer gar nicht mehr an Autos lang fahren. Oder war das indirekt ein Plädoyer für die Abschaffung von Parkplätzen neben Radwegen? Das wäre echt mal eine sinnvolle Maßnahme.

    • 🤔🤔🤔 sagt:

      Man öffne mit der rechten Hand die Tür und schon hast ein Problem weniger. DER Beifahrer nimmt natürlich die linke Hand. Probiert es mal aus es ist so einfach.Den Körper müst ihr natürlich mit bewegen. 👍

    • Radfahrer sagt:

      Warst Du dabei???
      Es war übrigens die Beifahrerin und der Radfahrer (Pizzalieferant) ist laut Augenzeugenberichten dafür bekannt ohne Licht, Helm und in „halsbrecherischer Art“ die LuWu lang zu fahren!!!
      Statt hier erst einmal empathisch zu reagieren das BEIDEN so gut wie nichts passiert ist hie von „Tätern“ zu sprechen ist bodenlos und disqualifiziert Dich selbst!!!
      Pfui!!!!

      • bodenlose Empathie sagt:

        Der Pizzalieferant ist in der Bernburger gestürzt.

        Auch im Dunkeln darf man andere Leute nicht zu Fall bringen.

        Wer etwas tut, ist Täter.

  3. Rentner sagt:

    Als die Straßen von Halle mal projektiert und erbaut wurden, gab’s weniger Fahrzeuge. Die PKW waren auch schmaler, und hatten auch ein geringeres Leergewicht. Breitere PKW sind natürlich für die breitere Insassen angenehm.

    Bei Fahrrädern ist das breiteste ia. der Lenker und ggf die Zuladung.

    • breite Masse sagt:

      Die Ludwig-Wucherer-Straße wurde in den letzten 25 Jahren zweimal projektiert und (um)gebaut. Da gab es sogar mehr Fahrzeuge als jetzt.

  4. Julius Neumann sagt:

    Wir brauchen dringend sichere Infrastruktur für Radfahrer. Helsinki hat gezeigt, dass Verkehr ohne Tote und mit viel weniger Verletzten möglich ist. Baulich getrennte Radwege, die keine parkenden Autos kreuzen, sind hier ein entscheidender Schritt. Jeder Autofahrer, der aufgrund der Infrastruktur sein Verkehrsmittel wechselt, entlastet unsere Straßen und verringert den Stau.

  5. KlausKlausKlaus sagt:

    KlausKlaus hat noch gar nichts geschrieben.

  6. M sagt:

    Also ich fahre in der Lu-Wu (zumindest bergab) immer auf der Fahrbahn, weshalb ich somit sehr sicher unterwegs bin. Ich fahre dann auch Tempo 30, so dass sich auch kein Autofahrer beschweren kann. Schließlich gibt es kein Recht auf zu schnelles Fahren.

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