Sachkundige Einwohner der AfD: Stadtrat noch uneins über weiteres Vorgehen zur Gerichtsentscheidung

Das könnte dich auch interessieren …

15 Antworten

  1. unlustig geimpfter sagt:

    Was ist das für eine verlogene Bande…

  2. TNT sagt:

    So ein Kaspertheater. Vielleicht geht es mal anders herum.

  3. Steff sagt:

    Fachkundig und AfD in einem Satz zu nennen ist schon ziemlich kühn.

  4. Schaut hin... sagt:

    Durch die ganze Ablehnung gegen die AFD durch unsere anderen Stadträte bekommt die AFD nur noch mehr Zuspruch in der Bevölkerung auch wenn dies nicht alle wahrhaben wollen

  5. Demokrat sagt:

    Rechtsextremisten sind Demokratiefeinde. Damit haben sie in demokratischen Gremien nichts zu suchen.

  6. Demokrat sagt:

    Das Gericht hat nur festgestellt, dass die AfD das Recht hat, gemäß §49 (3) KVG LSA sachkundige Einwohner zu berufen und sie hier in ihren Rechten eingeschränkt wurde.
    Weiterhin hat das Gericht nicht gesagt, wie mit § 43 (1) insbesondere Satz 2 („Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.“) umzugehen ist.

    Demnach kann die AfD sich nichts für diese Feststellung kaufen und muss weiterhin nur rumjammern und die gemeinen „Altparteien“