Sachsen-Anhalt hat 283 Millionen Euro Corona-Hilfe an Selbstständige ausgezahlt
Bislang haben gut 36.100 Soloselbständige und Unternehmen Zuschüsse von insgesamt 283 Millionen Euro als Corona-Hilfe erhalten. Darüber hat Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Armin Willingmann berichtet. „Bis auf Restfälle, in denen noch Zuarbeiten der Antragsteller ausstehen, ist das Ende März 2020 vom Wirtschaftsministerium aus Mitteln des Bundes und des Landes aufgelegte Soforthilfe-Programm damit vollständig umgesetzt“, sagte Minister Prof. Dr. Armin Willingmann heute in Magdeburg.
Insgesamt waren bis Ende Mai rund 47.200 Anträge bei der Investitionsbank (IB) eingegangen, davon wurden etwa 6.900 doppelt eingereichte aussortiert. Im Schnitt betrug der bewilligte Zuschuss rund 7.800 Euro. 1.900 Anträge wurden u.a. wegen fehlender Unterschriften an die Antragsteller zurückgeschickt und 950 abgelehnt bzw. zurückgezogen. Bei den restlichen Anträgen stehen noch Zuarbeiten der Antragsteller aus.
„Die Corona-Soforthilfe war das größte Unterstützungs-Programm in der Geschichte Sachsen-Anhalts und angesichts der Corona-Maßnahmen eine notwendige Investition in unsere Wirtschaftsstruktur, sozusagen unser ‚Wumms‘ für Sachsen-Anhalts Unternehmen. Die IB, die das Hilfsprogramm für uns umgesetzt hat, hat diesen harten Stresstest erfolgreich bestanden. Nach einem etwas holprigen Start wurden Prozesse verschlankt und das Personal mehrfach aufgestockt, auch aus der Landesverwaltung. Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die deutlich über das normale Maß hinaus gearbeitet haben. Dadurch ist es gelungen, Unternehmen in Sachsen-Anhalt vor der Insolvenz zu bewahren und tausende Arbeitsplätze zu sichern“, sagte Willingmann.
Mit 93 Prozent entfällt der Großteil der bewilligten Zuschüsse auf Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten – für diese wurden 234 Millionen Euro Bundeshilfen ausgezahlt. Für Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten hat das Land Sachsen-Anhalt darüber hinaus Hilfen im Volumen von 49 Millionen Euro finanziert. Rund 40 Prozent der bewilligten Anträge kommen aus dem Bereich „sonstige Dienstleistungen“; auch Gastgewerbe und Handel (je 13 Prozent) sowie das Baugewerbe (8 Prozent) sind stark vertreten. Die meisten bewilligten Anträge stammen aus Magdeburg (12 Prozent), Halle (11 Prozent) und dem Landkreis Harz (10 Prozent). Bis zum 8. Juni gab es 489 Betrugsverdachtsfälle, die einer tieferen Prüfung unterzogen wurden. Bislang haben sich davon 115 Fälle nicht bestätigt, in 255 Fällen hat sich der Verdacht erhärtet; hier sind rund eine Million Euro geflossen.
Auch nach Ende des Soforthilfe-Programms soll es Unterstützung für Unternehmen geben, die von der Corona-Krise betroffen sind. Der Bund plant derzeit mit den Ländern ein Nachfolgeprogramm; die Eckpunkte der geplanten „Überbrückungshilfen“ im Volumen von bis zu 25 Milliarden Euro will die Bundesregierung am morgigen Mittwoch beschließen. Danach sollen Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, deren Umsätze corona-bedingt erheblich einbrechen, für Juni bis August bis zu 50.000 Euro pro Monat erhalten, um fixe Betriebskosten decken zu können.
Willingmann begrüßt das Anschlussprogramm, kritisiert aber zwei wesentliche Punkte: „Die Laufzeit bis August ist zu kurz gesprungen, denn viele Bereiche wie etwa der Tourismus oder die Messe- und Veranstaltungsbranche werden auch danach noch mit erheblichen Umsatzeinbußen zu kämpfen haben. Zudem fehlt in der Förderung weiterhin ein so genannter ‚Unternehmerlohn‘ – zumindest für jene Unternehmer, die keine Grundsicherung erhalten können. Die Beschränkung auf fixe Betriebskosten wird vor allem Soloselbständigen und Künstlern kaum helfen – und das ist in Sachsen-Anhalt eine Hauptbetroffenengruppe. Hier werden wir weiterhin mit dem Bund verhandeln, um Verbesserungen zu erreichen.“ Wenn es keine Bewegung gebe, müsse auch über eine Landeslösung nachgedacht werden.
Neben Zuschüssen hat das Wirtschaftsministerium über die Investitionsbank auch günstige Darlehen (zweite und dritte Stufe des Soforthilfe-Programms) bereitgestellt. Bislang sind bei der Investitionsbank 473 Darlehensanträge von Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten eingegangen. Davon wurden 89 Anträge mit einem Volumen von 8,0 Millionen Euro bewilligt; 120 Anträge wurden abgelehnt oder zurückgezogen. Weitere 63 Anträge wurden von Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten eingereicht, davon sind 17 Anträge mit einem Volumen von 5,3 Millionen Euro bewilligt worden.
„Sachsen-Anhalt hat 283 Millionen Euro Corona-Hilfe an Selbstständige ausgezahlt.“
Tja, das wird nicht reichen, lieber Herr Minister Willingmann. Es werden derzeit mehrere Klageverfahren mit der Begrpndung geführt, dass der Lockdown keine Rechtsgrundlage hatte.
Das Infektionsschutzgesetz gestattet zwar in spezifischen Fällen Quarantäneanordnungen, aber es ist dort keine Regelung für die allgemeine Schließung von Geschäften, Betrieben, Einrichtungen usw. enthalten. Damit ist die ganze Corona-Verordnung fraglich und ein Amtshaftungsanspruch des Landes Sachsen-Anhalt greifbar nahe. Über die Kosten wollen wir mal lieber nicht reden – das Land Sachsen-Anhalt dürfte danach faktisch zahlunsunfähig sein.
Das wird noch ein Spaß!
Bitte nenn mal zwei dieser mehreren Klageverfahren, die da angeblich geführt werden.
Ja und die Unternehmen zahlen mit ihren Steuern gleich direkt ihre Ausfälle….