Sachsen-Anhalts Arbeitsministerin und Gewerkschaft ver.di begrüßen Mindestlohnerhöhung ab Januar con 12,82 auf 13,90 Euro

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7 Antworten

  1. Dümmer geht immer. sagt:

    Wir habe eine tiefgreifende Rezession, aber man bejubelt die Steigerung von Arbeitskosten. Es wird nicht gut ausgehen, für diese Koalition der Unfähigkeit.

    • : sagt:

      Gerade in einer Rezession ist eine Stärkung der Kaufkraft im unteren Einkommenssegment entscheidend. Menschen mit geringem Einkommen geben nahezu ihr gesamtes Geld unmittelbar für Konsum aus – für Miete, Lebensmittel, Dienstleistungen. Eine Erhöhung des Mindestlohns wirkt daher wie ein direkter Konjunkturimpuls, der Nachfrage stabilisiert und Unternehmen zusätzliche Umsätze verschafft.

      Zudem verhindert ein höherer Mindestlohn, dass Beschäftigte trotz Vollzeitarbeit auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Das entlastet langfristig die Sozialkassen und reduziert verdeckte Subventionen für Unternehmen, die bislang von Niedriglöhnen profitierten.

      • PaulusHallenser sagt:

        „Eine Erhöhung des Mindestlohns wirkt daher wie ein direkter Konjunkturimpuls“

        Das klingt arg nach SPD-Märchenpropaganda und hat mit der Realität nichts zu tun.

        • : sagt:

          Oh ja PausenClown! Entschuldigung das ich nicht deiner Meinung war. Ich werde mich bessern. Du bist der allergrößte und beste Comedian. Alles liebe! Dein Fanboy 🥰

  2. PaulusHallenser sagt:

    In einer Rezession den Mindestlohn erhöhen zu wollen, ist so ziemlich das Dümmste, was man machen kann.

    „Es sind Beschäftigte in der Pflege, in der Gastronomie, in Friseursalons und im Reinigungsgewerbe, die durch den Mindestlohn gestärkt werden“, so Grimm-Benne.“

    Frau Grimm-Benne verbreitet an dieser Stelle krasse Unwahrheiten. In der Pflege und im Reinigungsgewerbe gibt es branchenbezogene bundesweite Mindestlöhne, die auch nach der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns höher als eben dieser sind. Frau Grimm-Benne hat offenbar als typisches SPD-Mitglied mal wieder den Bezug zur Realität verloren.

    • Nah dran sagt:

      Im Januar 2025 galt kein branchen-spezifischer Mindestlohn. Dementsprechend galt für die Zeit der bundesdeutsche Mindestlohn. Aktuell geht der branchenspezifische Mindestlohn bis 31.12.26.

      Somit haben die Reinigungsfachkräfte auch was vom Mindestlohn. Diese sind somit double-safe. Sollte es also bei den nächsten Verhandlungen wieder Verzögerungen geben, greift der normale Mindestlohn. Unwahrheiten ist somit falsch, aber es fehlen Details.

  3. Halunke sagt:

    Es ist gut gemeint, den Mindestlohn anzuheben. Leider wird davon bei den betroffenen nichts ankommen. „Freuen“ wir uns auf die nächsten Preissteigerungen im Januar 2026 und 2027, die dieselbe Anhebung auffressen werden.
    In solchen Zeiten muss man die Steuerlast und Nebenkosten senken, um bundesweit einen Impuls zu setzen und die Kauflust wieder anzuheben.
    Naja, und über eine strikte Ausgabendisziplin für unsere Obrigkeit brauchen wir nicht zu diskutieren!

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