Garagenbesitzer beklagen „Lippenbekenntnisse“ der Stadt
Vor einem halben Jahr haben die Garagengemeinschaften in Halle Alarm geschlagen. Die Stadt hatte ihnen in einem Schreiben eine enorme Erhöhung der Pachtgebühren angekündigt. Oberbürgermeister Bernd Wiegand sprach ein Machtwort. Die auslaufenden Verträge werden zu den alten Konditionen fortgesetzt. Doch außer dieser Ankündigung ist noch viel passiert. Doch in elf Monaten enden die 30 Jahre alten Pachtverträge und die Garagengemeinschaften möchten schon gern wissen, wie es weiter geht.
Sven Marcus Hohmann, selbst Garagenpächter in der Lilienstraße und Rechtsanwalt, brachte es am Dienstag im Finanzausschuss auf den Punkt. Für ihn sind die Äußerungen der Verwaltung nur reine Lippenbekenntnisse. Zwar sagt die Verwaltung immer wieder, die Verträge werden wie gehabt weitergeführt. Doch für Hohmann fehlt dafür die rechtliche Grundlage. „Wir haben einen befristeten Vertrag ohne Verlängerungsoption. Wir sind vertragsfrei, auch wenn wir ein Lippenbekenntnis haben.“ Große Sorge ist, dass den Garagenpächtern ab 2020 eine dreimonatige Kündigungsfrist droht, die Planungssicherheit ist weg und die Kosten für den Abriss der Garagen kommen auch noch dazu.
Aus diesem Grund hat sich der Finanzausschuss am Dienstag mit einem Antrag der Linken befasst. Die wollen, dass die bestehende Verträge um mindestens 25 Jahre verlängert werden und eine Kündigung in diesem Zeit ausgeschlossen ist, zudem soll auf die Geltendmachung von Abrisskosten verzichtet werden. Bei Aussagen der Verwaltung von einer nahtlosen Fortführung der Verträge dürfte es also eigentlich keinerlei Probleme geben.
Doch ein Vertreter der Verwaltung äußerte in der Sitzung zunächst rechtliche Bedenken. Und dann fiel eine Aussage, die Garagenpächter aufmerken lässt: „Wir können nicht sagen, was in 20 Jahren ist.“ Die Frage sei, ob man sich wieder 30 Jahre ohne Einflussmöglichkeit binden wolle. Es folgte noch ein Verweis aufs Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das für einzelnen Garagenstandorte die Möglichkeiten eine anderen Nutzung offen lässt. Und das ist genau die Sorge der Garagenbesitzer: Die Stadt verkauft irgendwann doch das Land und die Garagen müssen weg. Deshalb drängen sie auf eine vertragliche Lösung, um die plötzlich drei Monate vorher gesagt zu bekommen, sie müssen weg. Zwar hat die Stadt immer wieder betont, derzeit keine Verkaufsabsichten zu hegen. Doch ausgeschlossen hat man das nie. Und die neuerlichen Äußerungen befeuern diese Auffassung.
Der Finanzausschuss will im Februar noch mal über das Thema beraten. André Cierpinski (CDU) brachte den Vorschlag ins Gespräch, doch auch über eine Anpassung der Pachthöhe zu diskutieren. Und Gernot Nette (AfD) will die die Garagengemeinschaften verpflichten, Rückstellungen zu bilden, um einen Abriss der Garagen zu finanzieren.
Die jetzt so vertrackte Situation ist im Ende der DDR zu suchen, als es kein „Volkseigentum“ mehr gab. Auf Grundlage des Schuldrechtsanpassungsgesetzes wurden damals mit 19 Garagengemeinschaften Grundstückspachtverträge abgeschlossen. Diese umfassen rund 6.100 Garagen an 17 Standorten. Die Garagen selbst befinden sich im Eigentum der Nutzer, der Grund und Boden im Eigentum der Stadt Halle (Saale). Die damals geschlossenen Verträge laufen Ende 2019 aus.
Wer auch immer vor hat dort zu bauen, ob Stadt oder Privatinvestor, sollte die Garagen den Eigentümern zu einem angemessenen Preis abkaufen, statt sie zu bestehlen und noch für den Abriss Geld zu verlangen. Das ist eine bodenlose Unverschämtheit!
Interessante Wortmeldungen und Selbstbloßstellungen.
Leider wird die Anmerkung des AfD-Mannes, der hier als einziger mit einem sinnvollen Einwand wiedergegeben wurde, unerhört bleiben. Ist ja auch Wahlkampf, da zählt jede Stimme.
Wie wärs mit 5 Jahren verlängern und die Zeit nutzen, wirklich mal eine Bestandsaufnahme zu machen und dann die Flächen mit höherem Potential schrittweise umwandeln.
@krankes Dreckssystem
schon scheisse so ein vetrag … und wenn man soich auch noch dran halten soll .. geht ja garnicht .
war ja alles so schön früher mit Volkseigentum.
ganz klar verträge auslaufen lassen!!
Flächen beräumen damit die Stadt den Investoren auch gute Baugrundstücke anbieten kann ..
Die Garagen sind kein Volkseigentum, sondern Privatbesitz der Garageneigentümer, welche die Garagen einst kauften. Die Pachtverträge beziehen sich lediglich auf das Land, auf denen die Garagen stehen.
Autos kann man von einem Grundstück wegfahren, Garagen leider nicht.
Wenn man Leuten ihr Eigentum wegnimmt und für die Entsorgung auch noch Geld verlangt, so ist das Diebstahl, auch wenn in von Geisteskranken geschaffenen Gesetzen etwas anderes steht.
Totaler Humbug!
Hier wird doch niemandem etwas weggenommen oder gar bestohlen!
Und Geld wird auch nicht verlangt.
Wenn ein Vertag ausläuft, will doch nur der Eigentümer, wie vertraglich vereinbart, sein Land zurück.
Der Garagenbesitzer kann doch mit seiner Garage machen was er will. Es bleibt sein Eigentum. Er kann sie abbauen und woanders (eigenes Grundstück) wieder aufstellen, oder aber auch abreißen und entsorgen.
Wozu sind den sonst Verträge da?
Vielleicht mal kundig machen, wer „die Stadt“ eigentlich ist; jedenfalls nicht nur die Verwalter im Ratshof
Es gibt genügend bebaubare Freiflächen, auf denen seit den 90ern Wohnraum vernichtet wurde. Die Stadt kann auf diesen Flächen bauen, statt Garagenbesitzern erst ihre Garagen und dann noch für den Abriss ihr Geld zu stehlen.
Wenn „die Stadt“ unbeding auf diesen Flächen, auf denen sich derzeit die Garagen befinden, bauen will, dann soll „die Stadt“ die Garagenbesitzer gefälligst angemessen entschädigen, statt sie zu bestehlen!
Sinnvoller Einwand der AfD? Auf welcher vertrags/vereinssrechtlicher Grundlage?
Hat mit Verein nix zu tun. Die Garagen gehören denen doch allen einzeln. Wie auch jeder Hausbesitzer Rücklagen bildet für absehbare Baumaßnahmen, darf das ruhig auch der Garagenbesitzer tun.
Rücklagen gut und schön. Hausbesitzer bilden diese jedoch, um ihr Haus bei Bedarf zu sanieren oder Reparaturen durchzuführen. Denen wird nicht ihr Haus weggenommen und sie müssen dann nicht auch noch für den Abriss bezahlen.
Nicht erschrecken, aber für einige Bauten sind in LSA Rückbausicherheiten zu hinterlegen.
Manche kapieren es einfach nicht.
Die Garagen will die Stadt doch garnicht haben.
Die können doch die Leute behalten und damit machen was sie wollen.
Die Stadt möchte nach Vertragsende nur das Grundstück wiederhaben.
Es ist wohl sowas wie die Instandhaltungsrücklage nach §21 V Nr.4 WEG gemeint.
Instandhaltung durch Enteignung und Abriss, auf Kosten des Eigentümers, aus sowas muss man erst mal kommen… ?
Herr Nette kann sicher erklären, warum er diesen alternativen Vorschlag gemacht hat. Er ist über die Fraktion zu erreichen.
http://www.halle.de/de/Verwaltung/Stadtrat/Fraktionen/AfD/index.aspx
Vereine können als Körperschaften nach der Abgabenordnung auch auch Rücklagen bilden. Dafür waren 30 Jahre Zeit. Vorbei, verweht, nie wieder.
Schaut Euch mal das BGH-Urteil vom 24. Juni 2015 „- XII ZR 72/14 – (und Vorinstanzen) an:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=71824&pos=0&anz=1
An den Abrisskosten kann man nur zu 50% innerhalb eines Jahres beteiligt werden, man muss dann aber auch nicht überhöhte Abrisskosten akzeptieren.