Halle-Attentäter will abhauen – Ministerium wird drei Tage später informiert Landtagsabgeordnete fordern Aufklärung – Sondersitzung im Rechtsausschuss
Am Samstagnachmittag wollte der Attentäter von Halle aus dem Gefängnis ausbrechen. Das zuständige Justizministerium wurde von der Anstaltsleitung des Roten Ochsen allerdings erst am Dienstagmorgen in Kenntnis gesetzt. Warum eine Information erst so spät erfolgte, soll nun aufgeklärt werden.
Doch auch im Landtag sorgt der Vorfall für Diskussionen. „Ich bin schockiert über den Vorfall im Roten Ochsen. Ich bin aber ebenso befremdet über das Informationsverhalten der Justizministerin.“ Mit diesen Worten kommentierte die stellvertrete Vorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Silke Schindler, den Vorfall. „Während sich die nationale und internationale Aufmerksamkeit auf den bevorstehenden Prozessbeginn und die Aufarbeitung des antisemitischen Attentats richtet, entsteht der Anschein, dass Sachsen-Anhalts Justizvollzug den Angeklagten nicht sicher verwahren kann. Das darf nicht sein“, so Schindler. „Ich erwarte von der Justizministerin unverzügliche und vollständige Aufklärung. Dass die Abgeordneten mit großer Verzögerung und nur aus der Presse von dem Vorfall erfahren, ist dafür kein gutes Zeichen.“
„Unfassbar! Es muss dringend aufgeklärt werden, wie das passieren konnte“, sagt die Landtagsabgeordnete der Linken, Henriette Quade. „Der Rechtsausschuss im Landtag Sachsen-Anhalt wird in der kommenden Woche in einer Sondersitzung den Bericht der zuständigen Ministerin dazu hören“, kündigt der Grünen-Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel an. „Eine solche Pflichtverletzung darf nicht passieren. Für Betroffene des Terroranschlags ist das unerträglich.“
„Wir erwarten umfassende Aufklärung über diesen Zwischenfall, von dem wir durch die Öffentlichkeit und nicht durch das Justizministerium erfahren haben und fordern die Mitglieder des Rechtsausschusses in diesem Zusammenhang auf, zu einer Sondersitzung zusammenzutreten“, sagt Eva von Anger (Die Linke). „Die Tatsache, dass der Attentäter von Halle sich minutenlang unbeaufsichtigt in der Justizvollzugsanstalt aufhalten konnte, ist eine Blamage für Sachsen-Anhalt und wirft viele Fragen auf. So ist zu klären, ob und wann das Ministerium informiert wurde und wie es zu dieser Aufsichtsverletzung kommen konnte.“










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