Drei Verletzte bei Zusammenstoß von Müllauto und Straßenbahn auf der Magistrale, hunderttausende Euro Schaden
Am Donnerstagmorgen gegen 7.30 Uhr hat sich auf der Magistrale in Halle-Neustadt ein Verkehrsunfall ereignet. Hier sind an der Kreuzung Bruchsee eine Straßenbahn und ein Müllauto kollidiert. Eigentlich ist an der Kreuzung das Wenden verboten. Bis 10.20 Uhr war kein Straßenbahnverkehr nach Neustadt möglich.
Drei Unfallbeteiligte wurden durch das Unfallgeschehen leichtverletzt. Zwei der verletzten Personen wurden nachfolgen in ein städtisches Krankenhaus verbracht. An der beteiligten Straßenbahn und dem beteiligten LKW entstand jeweils erheblicher Sachschaden. Die Gesamtschadenshöhe wird zum jetzigen Zeitpunkt im unteren sechsstelligen Eurobereich eingeschätzt. Der beteiligte LKW musste durch einen hinzugezogenen Bergedienst aus dem Unfallbereich geborgen werden.
Die Polizei hat Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch andauern. Durch die Hilfs- / Bergemaßnahmen und die polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme kam es zu erheblichen Behinderungen des öffentlichen Nah- und Fahrzeugverkehrs.









Na toll
noch ein Unfall
Heute in der Früh zwischen Bus und Mofa, Ecke Hallorenstraße / Albert-Einstein-Straße, Unfall ereignet. Bus hat Vorfahrt missachtet.
Beteiligten im Bus unverletzt, Mofafahrer unter ärztliche Versorgung.
Stadtwerke gegen Stadtwerke, das ist doch mal eine Meldung!
…na die sind beide recht klein, da muss man schonnaufpassen, das nichts passiert !
Was soll der Hinweis, dass Abbiegen verboten ist? Entgegenkommende Fahrzeuge sind beim Linksabbiegen durchzulassen (§ 9 Absatz 3 StVO). Das Abbiegeverbotsschild soll „nur“ verhindern, dass es zu ebensolchen gefährlichen Situationen kommt.
Der Hinweis lautet „Wenden verboten“.
Die Straßenbahn kann nicht nur entgegen kommen.
An dieser Stelle gilt eine vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus / rechts weg.
Wenn man schon verkehrswidrig abbiegt (habe ich auch schon gemacht), sollte man auch 👀.
Falsch mein Freund. Wenn du die Kreuzung kennen würdest, hättest du gewusst dass hier, wie auch an den anderen Kreuzungen der Magistrale daß wenden sowie an der Kreuzung Hallorenstraße/ Magistrale und Kreuzung Bruchsee/ Magistrale auch dass “ linksabbiegen“ (wie du es nennst) nicht erlaubt ist. Dies regeln Verkehrsschilder und daran hat sich jeder zu halten. Ausnahmen: Polizei, RTW und Feuerwehr im Einsatz mit entsprechenden Signalen. Leider sieht man an der Kreuzung Magistrale/ Zollrain sehr oft daß Polizei aber auch normale Fahrzeuge dort verkehrswidrig wenden.
Naja, ich weiß nicht, ob §35 der StVO hier auch bei Müllautos zu tragen kommt. 🤔
So ist es, die dürfen das auch!
Trotzdem bedarf es Augen auf bei allen!
Fakt ist, ohne jemanden beschuldigen zu wollen, die Müllautos fahren in der Stadt viel zu schnell, d.h. unangemessen und zu oft mit Vollgas.
du beschuldigst gerade
Die Müllautos sollten hier auch mal durch den Kommentarbereich düsen: Da gibt es eine Menge Müll zu beseitigen. Vor allem von jemand, der sich Bürger für Halle nennt.
Straßenbahnen rasen auch sehr oft
„Eigentlich ist an der Kreuzung das Wenden verboten.“
In einem privaten Unternehmen wäre dem Fahrer noch heute fristlos gekündigt worden. Da die Müllabfuhr (leider) städtisch ist, wird der Unfall kaum persönliche Konsequenzen für den LKW-Fahrer haben. Am Ende zahlt mal wieder der hallesche Steuerzahler.
Auch wenn der Fahrer des Müllautos einen Fehler gemacht hat – eine fristlose Kündigung wäre absolut unangemessen.
JEDER Mensch macht Fehler. Wenn JEDEM sofort gekündigt würde, wir hätten noch viel weniger LKW-Fahrer, Straßenbahnfahrer, Busfahrer …
Oder glaubst Du, Berufskraftfahrer verusachen absichtlich Unfälle?
„Auch wenn der Fahrer des Müllautos einen Fehler gemacht hat – eine fristlose Kündigung wäre absolut unangemessen“
Das sehe ich aber genauso!
Leider ist es aber innerhalb der SWH-Gruppe schon vorgekommen, dass aufgrund eines kleinen Fehlers/Missverständnisses fristlos gekündigt wurde. Da kommt es (zumindest bei der HAVAG) stark darauf an, welche Position jener Mitarbeiter innehat, bzw. ob er ersetzbar ist.
Naja, bei Fahrlässig und grob fahrlässig wird die Versicherung auch nicht nur dezent nachfragen… Ansonsten wird sie erstmal, auch im Vorgriff, den Schaden regulieren. Zivil- oder arbeitsrechtliche Verantwortlichkeiten werden später geklärt. Und den Führerschein für sein Auto wird der Unglücksfahrer ohnehin erstmal los sein.
Und. es handelt sich um zwei rechtlich selbständige Unternehmen, von daher zahlt kein Steuerzahler extra
„Und. es handelt sich um zwei rechtlich selbständige Unternehmen, von daher zahlt kein Steuerzahler extra“
Pressesprecher,
nein, „natürlich“ nicht. Wenn es nicht über Steuergelder geschieht, geht es dann halt über höhere Beiträge, Gebühren usw.
Es ist schon bemerkenswert, wie Sie, sehr geehrter Pressesprecher, immer wieder versuchen, Misswirtschaft in öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Unternehmen zu verharmlosen.
Wenn Sie in Ihrer FDP-Blase etwas Ahnung hätten , wäre wohl dieser Kommentar nicht entstanden. Es handelt sich um zwei rechtlich selbständige Unternehmen, mit getrennten Geschäftsführungen, die entsprechend den Rechtsvorschriften auch Versicherungen vorhalten. Diese werden die Schäden untereinander abgleichen und begleichen. Das gibt das versicherungsrecht vor. Für den fahrer kann es andere, aus dem Zivil- und Arbeitsrecht herrührende Begleichungen oder Bestrafungen geben, die hier aber nicht relevant sind. Miswirtschaft kann ich da bei keinem der Unfallbeteiligten erkennen; es ist ein Verkehrsunfall.
Pressesprecher,
Ihr Geschwafel ist unerträglich. Sie relativieren, wo es nur geht.
„Es handelt sich um zwei rechtlich selbständige Unternehmen, mit getrennten Geschäftsführungen“
Es sind beides stätische Unternehmen, für deren Kosten und Verluste der hallesche Steuerzahler haftet bzw. zahlt.
„die entsprechend den Rechtsvorschriften auch Versicherungen vorhalten. Diese werden die Schäden untereinander abgleichen und begleichen.“
„Begleichen“ muss am Ende der Steuer-, Beitrags- und Gebührenzahler. da die Versicherungen, die Sie erwähnen, die Kosten entsprechend umlegen werden.
„Miswirtschaft kann ich da bei keinem der Unfallbeteiligten erkennen“
Sparen Sie sich Ihre Heuchelei.
Nein Versicherung !
Nein wäre ihm nicht.
Konsequenzen wird es schon für den Fahrer haben. Er hat schließlich gegen die StVO verstoßen.
Viele dumme Kommentare 🙈 Einer der wichtigsten Jobs in Halle 👍
Ich frage mich, welcher Disponent eine Müllauto Tour plant, die ein verkehrswidriges Wenden an dieser Stelle vorgesehen hat?
Die Fahrer der Dinger kriegen ihre Touren doch computeroptimiert vor die Nase gesetzt.
Aber nicht in Halle