7 Taten: Serieneinbrecher ab heute vorm Landgericht Halle

Dem im November 1984 geborenen Angeklagten werden acht Diebstahlstaten zur Last gelegt, wobei es sich bei vier Taten um einen Wohnungseinbruchdiebstahl und bei drei Taten um einen besonders schweren Fall des Diebstahls gehandelt haben soll. Dabei soll es bei drei der acht Taten beim Versuch geblieben sein.
Am Morgen des 10.10.2022 soll der Angeklagte in ein Einfamilienhaus in Halle eingedrungen und aus diesem Gegenstände im Gesamtwert von mindestens 6.160 Euro, insbesondere elektronische Geräte und Bargeld, entwendet haben.
Am Abend des 18.10.2022 soll der Angeklagte beabsichtigt haben, in ein Einfamilienhaus in Halle einzubrechen. Um in das Wohnhaus zu gelangen, soll er zunächst erfolglos versucht haben, die Terrassentür aufzuhebeln. Anschließend soll er einen faustgroßen Stein auf die Scheibe der Terrassentür geworfen haben, um sich auf diese Weise Zutritt zu verschaffen. Als der Bewohner des Hauses durch den Steinschlag auf das Geschehen aufmerksam geworden sei, habe der Angeklagte erkannt, dass er seinen Tatplan nicht mehr umsetzen könne und die Flucht ergriffen.
In der Nacht zum 19.10.2022 soll sich der Angeklagte zu einem Einfamilienhaus in Halle begeben haben, um aus diesem stehlenswerte Gegenstände zu entwenden. Zunächst soll der Angeklagte versucht haben, die Terrassentür und ein Fenster im Erdgeschoss aufzuhebeln, was ihm jedoch misslungen sei. Außerdem soll er einen neben der Eingangstür angebrachten Bewegungsmelder abgeschlagen haben. Entweder aufgrund des nunmehr dauerhaft brennenden Lichts infolge des abgeschlagenen Bewegungsmelders oder weil es ihm nicht gelungen sei, sich Zutritt zu verschaffen, habe er das Grundstück sodann ohne Diebesgut verlassen.
Am Nachmittag des 31.10.2022 soll der Angeklagte auf einem Parkplatz in Halle einen Stein auf die hintere rechte Scheibe eines dort abgestellten Pkw geworfen haben, um aus diesem stehlenswerte Gegenstände zu entwenden. Allerdings sei der Angeklagte in dem Pkw nicht fündig geworden.
Entweder unmittelbar vor oder im Anschluss an die vorgenannte mutmaßliche Tat soll der Angeklagte einen Stein auf die hintere rechte Scheibe eines weiteren auf jenem Parkplatz in Halle abgestellten Pkw geworfen haben, um aus diesem Gegenstände zu entwenden. Aus dem Handschuhfach soll er eine Brieftasche, in der sich Ausweispapiere und Bargeld in Höhe von 200 Euro befunden hätten, an sich genommen haben, um diese Gegenstände für sich zu verwenden.
Am Vormittag des 14.11.2022 soll der Angeklagte in ein Wohnhaus in Schönebeck eingebrochen sein, in welches er über ein von ihm eingeschlagenes Kellerfenster gelangt sein soll. Aus dem Wohnbereich soll er Bargeld in Höhe von 10.000 Euro, Schmuck im Wert von 10.000 bis 15.000 Euro und ein Mobiltelefon entwendet haben.
In der Nacht vom 15.11.2022 zum 16.11.2022 soll der Angeklagte in ein Wohnhaus in Sandersleben eingebrochen sein und aus diesem einen Autoschlüssel, 90 Euro Bargeld, eine EC-Karte, einen Personalausweis sowie diverse Kundenkarten entwendet haben.
Im Anschluss an die vorgenannte mutmaßliche Tat soll der Angeklagte den vor dem Haus geparkten Pkw entwendet und diesen später für 300 Euro weiterverkauft haben.
Der Angeklagte hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Wohnungseinbruchdiebstahl wird mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft.
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