Elektroschocker, Reizstoffsprühgerät und Einhandmesser am Hauptbahnhof Halle festgestellt
Am Dienstag, den 18. Juni 2019, gegen 16:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Hauptbahnhof Halle einen 49-jährigen türkischen Staatsangehörigen. Bei der Nachschau in dessen mitgeführten Gepäck fanden die Beamten einen verbotenen Elektroschocker und ein verbotenes Reizstoffsprühgerät. Auf dem Markt zugelassene Elektroimpulsgeräte können ab 18 Jahren erworben werden, müssen aber ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) vorweisen oder benötigen eine Ausnahmegenehmigung, die das Bundeskriminalamt nach Einzelfallprüfung erteilt. Reizstoffsprühgeräte dürfen ab 14 Jahren erlaubnisfrei besessen werden, wenn die Geräte eines der amtlichen Prüfzeichen tragen. Beide Gegenstände wiesen keinerlei Prüfzeichen auf. Zudem stellten die Bundespolizisten ein Einhandmesser bei dem Mann fest. Die aufgefundenen Gegenstände wurden sichergestellt. Der 49-Jährige erhält nun Strafanzeigen nach dem Waffengesetz.
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