Neustadt Centrum darf nun doch am 3. Advent öffnen

Das Neustadt-Centrum wagt einen neuen Anlauf, um am 3. Advent einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen zu können. Nach einer Klage der Gewerkschaft ver.di hat die Stadtverwaltung zunächst die Erlaubnis aufgehoben, nun aber eine neue Erlaubnis erteilt. Demnach dürfen die Geschäfte in dem Einkaufszentrum am 17. Dezember von 13 bis 18 Uhr öffnen.
Verkaufsoffene Sonntage sind nur gerechtfertigt, wenn die Veranstaltungen massenhaft Besucher anziehen und diese im Mittelpunkt stehen und nicht der Einkauf, so das Urteil der Richter in diesem Jahr zum untersagten verkaufsoffenen Sonntag. Doch am 3. Advent wird im Neustadt Centrum auch der Jahrssrückblick des Fernsehsenders TV Halle aufgezeichnet.
„Die Veranstaltung „Jahresrückblick 2017“ ist geeignet einen Besucherstromauszulösen, der die Zahl der Besucher übersteigt, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellenkommenwürden“, heißt es in der Allgemeinverfügung der Stadt. Dort ist man also der Meinung, dass viele Gäste nur wegen Fernsehaufzeichnung kommen. Umrahmt wird die Fernsehshow von Auftritten der Band Himmelsstürmer sowie der Sängerinnen Marie Wegener und Melanie Müller. Aus diesem Grund sei auch mit einem Besucherzustrom weit über Halle hinaus zu rechnen. „Diesen Besuchern muss die Möglichkeit gegeben werden, sich neben typischen Geschenken mit allen Warendes Ge- und Verbrauchs über die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten hinaus auszustatten. Es besteht also ein regionales Versorgungsinteresse, das nur durch eine Freigabe zusätzlicher Öffnungszeiten befriedigtwerden kann und somit eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten im jeweiligen Bereich rechtfertigt“, begründet die Stadt die Erlaubnis.
Und auch gegen mögliche Klagen gegen die Erlaubnis wappnet sich die Stadt. „Das Interesse der Kunden sowie der Geschäftsinhaber an der Wirksamkeit dieser Allgemeinverfügung überwiegt hier deutlich gegenüber dem Interesse eines möglichen Widerspruchsführers an der vorläufigen Nichtvollziehbarkeit.“
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