Schaulustige behindern Rettungsarbeiten nach Unfall auf dem Markt

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82 Antworten

  1. Heinz sagt:

    Es interessiert seit einiger Zeit keine Sau mehr, dass weder auf dem Marktplatz, noch in der Leipziger Str. zwischen 9 und 21 Uhr keiner zu fahren hat. Da gurkt zu jeder Tageszeit alles durch, vom E-Bike, übers Rennrad, bis zum Lastenrad habe ich da schon alles gesehen. Kein Ordnungsamt weit und breit. Auch ansonsten werden von vielen Fahrradfahrern die Verkehrsregeln nur als gut gemeinter Hinweis verstanden, sehe ich mehrfach täglich, wie rote Ampeln ignoriert werden. Was wäre das für ein Highlight, nur eine Woche Jochheim und Mertens in Halle!

    • eseppelt sagt:

      Da offenbart sich deine Nichtwissenheit der stvo. Kann ich nur sagen: gib deinen Führerschein ab.

      Beim Radfahren handelt es sich um fließenden Verkehr. In den darf das Ordnungsamt nicht eingreifen. Und der Unfall ist im Gleisbereich passiert. Das gilt als ganz normale Straße. Da gilt auch mein Radfahrverbot

      • Fußgänger sagt:

        Es ging nur allgemein um rücksichtslose Radfahrer. Da die Frau schwer verletzt ist, hat auch hier der Radfahrer wohl einiges falsch gemacht. Spätestens mit entsprechend angepasster Geschwindigkeit wäre es nicht passiert, der Bereich legt aber Nahe, dass der Radfahrer noch mehr missachtet hat.

        • geraldo sagt:

          Das ist pure Spekulation. Wenn sie unglücklich gefallen ist, bspw. mit dem Kopf auf die Bahnsteigkante, dann kann da auch ein Anstoß bei Schrittgeschwindigkeit gereicht haben.

          • Fußgänger sagt:

            Klar, und im Himmel ist Jahrmarkt. Sonst spekulierst und fantasierst Du doch auch gerne. Jeder weiß wie die Radrambos gerade am Markt unterwegs sind. Der gesamte Innenstadtbereich um den Markt sollte Rad und MIV Frei werden.

    • Genussradler sagt:

      Also gestern in der späten Vormittagszeit stand in der jeder Zufahrt des Marktes Polizei und hat Radfahrer zurecht herausgefischt. Und das beste für dich: ein Filmteam, ich vermute TV-Halle, war auch dabei.

      Ich bin selbst Radfahrer. Stadteinwärts, ungefähr ab Höhe der Rolltreppe, schauen die Leute einfach nicht mehr, bevor sie die Straße überqueren.
      Da kann man aber auch einen Gang zurückschalten und den Finger an der Klingel lassen …

      • geraldo sagt:

        Der TV-Beitrag ist der Brüller. Es passieren keine Unfälle, die Kamera konnte zwar etliche Regelverstöße festhalten, aber darunter war kein einziger sogenannter „Radrambo“, es wurde langsam und vorsichtig gefahren.
        Im Grunde könnte man die Leipziger und den Marktplatz freigeben und diese lächerliche Kriminalisierung von Radfahrenden beenden.

  2. farbspektrum sagt:

    Die Radler zischen dadurch wie auf einem Radschnellweg. Nichts da von angepasster Geschwindigkeit. Die Altstadt muss fahrzeugfrei werden.

    • 10010110​ sagt:

      „Die“ Radler – alle Radler rasen da durch, ohne Ausnahme, nicht wahr?

      • Kritiker sagt:

        Kann man nicht rasen, da die Fussgänger blind, abgelenkt durch ihre Smartphones oder schlicht ignorant die Gleise queren. Da bimmelt auch schon mal ein Straßenbahnfahrer die Querlatscher weg. Zudem hat der Radler das Problem der Gleise. Ein Ausweichen kann zu einem heftigen Sturz des Radlers führen, wenn dieser bei diesem Manöver im Gleis landet. Da entscheidet man sich dann letztlich oft dagegen und bleibt leiber in der Spur.

    • Genussradler sagt:

      Erstmal der Fußgängerin gute Besserung! Auch ich bin sehr unzufrieden mit der Situation am Markt. Dort ist zweifelsfrei das Radfahren im Straßenbereich frei. Allerdings ist es nahezu unmöglich, dort keinen Fußgänger zu gefährden, weil sie zum Teil wie unkontrollierte Vollgummibälle über die Straße kegeln. Dieser Wahnsinn setzt sich in der Großen Ulrichstraße vor. Keinerlei Bewusstsein bei einigen, dass es lebensgefährich sein kann, einfach so über die Straße zu laufen. Es gibt jedenfalls klare Regeln, wann man eine Straße überqueren darf und wann nicht.

      • 10010110​ sagt:

        Nun kriegt euch mal wieder ein, Leute. Ihr tut ja so, als würden Menschen auf einer Autobahn rumlaufen. Die meisten Radfahrer und Fußgänger bewegen sich seit Jahren unfall- und gefährdungsfrei durch diese Straßen. Als Radfahrer hat man sowieso die Pflicht und Verantwortung, auf Fehler seiner Mitmenschen im Straßenverkehr zu achten. Wenn man merkt, dass ein Fußgänger nicht aufpasst, kann man sich durch Klingeln bemerkbar machen und mittels Bremsen seine Geschwindigkeit reduzieren (die dort ohnehin maximal 20 km/h betragen darf).

        Das Leben war schon immer durch Rücksicht bei Begegnungen im Stadtraum geprägt, auch bevor es die StVO gab. Also seid mal nicht solche Paragraphenreiter.

      • Fußgänger sagt:

        Wenn es gefährlich ist, musst Du eben in Schrittgeschwindigkeit radeln oder absteigen. Da dort eigentlich immer Straßenbahnen unterwegs sind, darfst Du so oder so nicht schnell fahren.

  3. Irrsinn sagt:

    War doch nur eine Frage der Zeit wann dort mal was passiert.
    Und es ist auch nur eine Frage der Zeit wann mal ein Radfahrer unter einer Strassenbahn landet.
    Die fahren ja sogar ständig zwischen den Bahnen durch.
    Na zumindest trifft es dann den Verursacher selbst.

    • farbspektrum sagt:

      Wenn man vorsichtig die Nase vor oder hinter einer Straßenbahn vorstreckt, muss man gewärtig sein, dass sie einem von einem rasenden Radler abrasiert wird.

  4. Helgestrichen sagt:

    Ohne das heutige Unglück zu relativieren, da über die Umstände nicht das Geringste bekannt ist: das Verhalten vieler Hallenser Fußgänger im Bereich der großen Ulli und des Marktplatzes ist mit grob fahrlässig noch wohlwollend umschrieben.
    Vom Uniring zum Franckeplatz zu gelangen, ohne dass einem ein Fußgänger, der weder nach rechts noch nach links geschaut hat, vors Rad springt, ist eher die Ausnahme als die Regel. Da laufen Menschen mit gesenktem Kopf auf die Straße und scheinen dem Motto “ich höre keine Tram, also wird die Straße schon frei sein“ zu folgen.
    Ich frage mich wirklich, wie der Verkehrsunterricht hierzulande aussieht, sowas habe ich in keiner anderen Stadt erlebt.

    • farbspektrum sagt:

      Und deshalb muss die Altstadt fahrzeugfrei werden.

      • Seb Gorka sagt:

        In der Altstadt gibt es gar keine Fahrzeuge:

        http://www.sites.halle.de/webcam/marktplatz/hughsize-reload.asp

        • farbspektrum sagt:

          Scrolle mal nach oben zum Threadfoto. Da ist ein Radler, der „behindert“ wird. Er kommt gar nicht auf die Idee, einfach das Rad drumherum zu schieben. Du hast wie immer keine Ahnung.

          • Seb Gorka sagt:

            Ich hatte extra die Webcam verlinkt. Das ist sonst auch Beweis genug. Mehr als jedes „Threadfoto“ allemal, was auch immer das ist.

          • geraldo sagt:

            „Der Radfahrer“ ist m.E. eine RadfahrerIN, ich würde sie aufgrund ihres Gepäcks für eine Kurierfahrerin halten. Und sie hat das linke Bein am Boden, sprich sie hat gerade angehalten. Vermutlich steigt sie gerade ab.

          • Kritiker sagt:

            Die Härte der Radler sind die UNO-Fahrer. Die kennen im Umkreis des reileck mal gar keine Regeln.
            Wieso auch, wird eh nie kontrolliert.

          • Seb Gorka sagt:

            Hast du dazu einen Webcam-Link? Sonst kann ja hier jeder seine Geschichten erzählen.

            Wie oft passieren denn Unfälle mit den harten UNO-Fahrern? Vielleicht muss man da rigoros einschreiten und nicht nur vage vermuten.

          • Sazi sagt:

            Geraldo, komm bitte nicht mit Fakten. Du machst Farbis schöne Welt kaputt, in der Fahrradfahrer ausnahmlos die Bösen sind.

            Sicherlich hat Farbi sein Auto auch schon oft irgendwo heraumgeschoben. Schließlich verlangt er es ja von Radfahrern.

            Aber wer wie Farbi noch nie auf einem Rad gesessen hat, wird sowas auch nie verstehen. Ich frage aber dennoch, woher Farbis fanatischer Radfahrerhaß kommt. Von nem Radfahrer die Freundin ausgespannt worden?

          • kritiker sagt:

            Geschichten? Dann schaut mal alle am Mühlweg bis Reileck UNO Pizzaausfahrer auf die Radler mit der blauen Box! Die fahren wie sie wollen, entgegen der Fahrtrichtung, quer über die bernburger str., weil man ja an der Ampel nicht warten will und rote Ampeln sind nur zur beleuchtung der Umgebung angedacht. vermutlich wird die Leitung des geschäftes die jungen Aushilfskräfte ausführich belehren, dass verkehrsregeln einzuhalten sind aber „Zeit ist Geld“ und bei der Entschädigung muss man schon sehen wo man bleibt.

          • Seb Gorka sagt:

            Ich habe geschaut und keine derartigen Unfälle feststellen können. Du etwa? Wenn ja, wo und wann genau?

            Bleibt eine Geschichte. Aber du hast ja hier auch Publikum, das solche Geschichten gern hört, also erzähl nur.

          • kritiker sagt:

            Unfälle nicht, das stimmt. Nicht trotzdem sind diese Ausfahrer Immun gegen jegliche Regeln. Auffällig, dass faktisch alle dieser Boxfahrer keine Regeln beachten, bei den konventionellen Radlern sind es zumindest 50% bis 70% welche auch mal bei Ampel rot stehen bleiben. Die Pizzatypen queren die Fahrbahn 10 m vor der Ampel.

          • Fußgänger sagt:

            Und wie kommt sie dahin? Stand sie seit dem Unfall da? War ihr Rettung und StVO egal? Wollte sie nur Gaffen? Oder eine Mischung aus allem?

    • Fußgänger sagt:

      Da hilft es nur, diese als Fußgängerzone zu deklarieren. Dort muss kein Radfahrer lang, die können auch 100m Umweg in Kauf nehmen.

      • eseppelt sagt:

        Heißt also auch: Straßenbahn weg. Markthändler weg.

        • farbspektrum sagt:

          Die Forderung richtet sich an intelligente Leser, die Mitdenken können, wie bereits schon einmal geschrieben. Ich hätte auch eine A4-Seite schreiben können, in der alle Ausnahmen vom Notarzt bis zum Karnevalsumzug erfasst wären.

          • eseppelt sagt:

            schön, dass du deine multiple Persönlichkeit mit mehreren Pseudonymen verrätst

          • Seb Gorka sagt:

            Wenn eine A4-Seite mit Ausnahmen notwendig ist, solltest du dein tolles Konzept vielleicht nochmal überdenken. Sonst beschwert sich noch jemand über die „seitenlangen Ausnahmeregelungen“ oder etwas in der Art. Aber bei einer multiplen Persönlichkeit kann man schon mal durcheinander kommen mit seinen Forderungen…

          • Fußgänger sagt:

            Als Admin solltest Du hoffentlich sehen, dass es unterschiedliche Accounts sind. Ansonsten vielleicht ein inklusionsfreundlicheres Theme nutzen. Für die StraBa kann man durchaus Ausnahmen machen. Gibt auch einfache Möglichkeiten Radfahrer zu verbannen und Trams exklusiv fahren zu lassen.

            Aber stimmt, für dich geben schwere Unfälle eben mehr Klicks, natürlich willst Du lieber eine gute Story.

        • HansimGlueck sagt:

          Die „20kmh“ fahrenden Taxis nicht zu vergessen.
          Und wer sagt es Familie Tauschel?

      • LL sagt:

        Ist es denn zu viel verlangt, kurz den Kopf zu drehen, bevor man die Straße betritt?

      • geraldo sagt:

        Straßenbahn in der Fußgängerzone ist keine sonderlich gesunde Idee.

  5. LL sagt:

    Erst mal gute Besserung an die Beteiligten.
    Und die Reaktion hier ist mal wieder typisch: ohne dass klar ist, was passiert ist, wird direkt auf dem Radler rumgehackt. Kein Wort über die idiotischen Gaffer, die die Rettungsdienste behindern.

    • Steinie sagt:

      Na endlich schreibt hier jemand das Thema Gaffer an ! Ich hab schon gedacht was’n hier los keiner versteht den eigentlichen Sinn des Beitrags ! Aber anscheinend ist erschreckender weiße schon bei vielen normal und selbstverständlich was das Thema Gaffer angeht !

      • LL sagt:

        Entweder das oder der Hass auf Radler ist mittlerweile so groß, dass bei derartigen Meldungen sofort das Gehirn aussetzt. Das Thema „Ramboradler“ muss um jeden Preis ausdiskutiert werden, egal, ob hier einer am Werk war oder nicht.

        Aber Leute, die im Weg rumstehen und glotzen, stören keinen. Habt ihr sie eigentlich noch alle?!

  6. geraldo sagt:

    Bezeichnend finde ich, dass sich hier reihenweise über „Radrambos“ echauffiert wird, bisher jedoch niemand sich über das Verhalten der Gaffer geäußert hat.

    • Seb Gorka sagt:

      Selbst du hast es auch im immerhin schon dritten Kommentar noch nicht geschafft. Warum eigentlich nicht?

    • Fußgänger sagt:

      Also der Radfahrer hat hier eine Person schwer verletzt, die Gaffer nicht. Aber dein whataboutismus entlrvt dich mal wieder.

      • geraldo sagt:

        Das ist eine unbewiesene Behauptung. Die vorliegenden Informationen zum Unfall reichen überhaupt nicht aus, um hier ein Urteil zu fällen, wer wen verletzt hat.

        • Fußgänger sagt:

          Steht so im Text. Die ggf. rechtsstaatliche Einschätzung der Schuldfrage spielt da keine Rolle, der Ort und das gewöhnliche Verhalten von Radfahrern legen aber auch hier ein Tendenz nahe.

          • geraldo sagt:

            Im Text steht, dass der Unfall im Gleisbereich passiert ist. Das spricht ohne nähere Informationen erst einmal nur dafür, dass die Fußgängerin den Radfahrer nicht beachtet hat und sich beim dadurch verursachte
            Zusammenstoß verletzt hat.

          • Fußgänger sagt:

            Das spricht dafür, dass sie vom Radfahrer verletzt wurde, richtig. Natürlich könnte ein Wunder geschehen sein und der Radfahrer entsprechend langsam und vorsichtig gefahren sein, keine Bahn war in der Nähe und die Frau war Sprinterin, Weitspringerin oder wurde von Aliens in an die Stelle teleportiert.

          • geraldo sagt:

            Selbst bei moderater Geschwindigkeit von sagen wir mal 11 km/h fährt das Fahrrad in der Sekunde 3m weit. Wenn ein Fußgänger ohne aufzupassen weniger als 2m vor dem Radfahrer unvermittelt auf die Straße tritt, dann rasselst du ungebremst in ihn rein.

          • Fußgänger sagt:

            Dann wären die 11 km/h eben nicht moderat sondern völlig überhöht. Schrittgeschwindigkeit heißt auch nicht zweistellig, auch wenn wenige Gerichte es im Nachhinein verwässert haben. Wenn der Radler zu unfähig ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren, muss er eben schieben.

  7. Stammeck sagt:

    Da hilft nur eins gegenseitige Rücksichtsname, aber das gibt’s ja nun nicht mehr. Da jeder nur noch sein eigenes Ding macht und das Leben nur noch aus Hektik besteht. Nicht vergessen das liebste Spielzeug des Menschen “ Handy “ da wird nicht mehr darauf geachtet was um einen drum herum passiert. Und dann steht auf einmal eine Bahn vor einem, dann ist das Geschrei groß. Also Kopf hoch, Handy weg und die schönen Dinge des Lebens sehen…

    • Seb Gorka sagt:

      Ein Unfall ist wohl kein schönes Ding des Lebens. Der Bericht dreht sich unter anderem – wenn auch bisher nicht diskutiert – um das Gaffen. Gerade in solchen Situationen ist es taktvoller und anständiger, nicht hinzusehen oder wenigstens nicht im Weg zu stehen. Das ist vielleicht sogar das “ Handy “ die bessere Aus- bzw. Ansicht.

  8. Gork-vom-Ork sagt:

    Grundsätzlich ist erst einmal zu hoffen, dass die Fußgängerin und evtl. der Radfahrer wieder genesen!

    Sowohl ich selbst als Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer muss doch in immer wieder den gleichen Situationen feststellen, dass es, abgesehen von Radrambos und Spezialautofahrer, auch Vollpfosten bei Fußgängern gibt. Wie „Helgestrichen“ schon schrieb, scheint doch Fußgängern die einfachsten Regeln im Straßenverkehr (§ 25 StVO) nicht bekannt zu sein. Ich sehe dies jeden Tag auch im Bereich des Bahnhofes und der Ernst-Kamieth-Straße, wo z.B. viele Fußgänger von der Kirchnerstraße kommend einfach zum Bahnhofsseiteneingang auf die Straße latschen, ohne zu schauen. Und: nein, viele haben nicht ihr Handy in der Hand, sie laufen einfach los.

    § 25 Abs. 3 StVO sagt eindeutig: „…Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten..“ Und da steht >beachten<! Und dies gilt auch an der Querung des Marktplatzes, wo viele Vollpfosten von Fußgängern (man möge mir die Wahl dieses Wortes entschuldigen) sogar vor der einfahrenden Straßenbahn einfach dort auf die Fahrbahn treten.
    Einigen Fußgängern ist nicht einmal bewusst, dass sie selbst, wenn sie entlang einer Hauptverkehrsstraße gehen, an einer einmündenden Nebenstraße anhalten müssen, wenn aus dieser ein Rad-, Motorrad- oder Autofahrer kommt. Unter der irrsinnigen Meinung, man hätte Vorfahrt, wird einfach losgelaufen. NEIN. Das Schild „Vorfahrt gewähren“ gilt nur für den fließenden Verkehr. Es räumt an dieser Stelle Fußgängern keinen Vorrang ein.
    Dasselbe gelte auch an einer Kreuzung ohne Beschilderung mit der Verkehrsregel "rechts vor links". Auch hier muss ein Fußgänger, der auf einem Gehweg von rechts kommt, den von links kommenden Autofahrer oder Radfahrer vorlassen.
    Es ist eindeutig in der StVO geregelt, dass dem Fußgänger nur die Querung der Nebenstraße zu gewähren ist, wenn man abbiegt (§ 9 StVO Abs. 3), egal ob links oder rechts!

    Und ja: genau diese Regelungen beachte ich selbst, wenn ich Fußgänger bin. Ich schüttele jedesmal mit einem entsprechenden bissigen Kommentar, wenn ich entsprechende Fußgänger sehe, welche sich genau nicht daran halten bzw. sich auch noch im nicht vorhandenen Recht sehen.

    Diese Regeln sind nicht umsonst da. Sie sollen genau diese o.g. Unfälle verhindern.

    • HansimGlueck sagt:

      Fußgänger gehören auch zum fließenden Verkehr.

      • geraldo sagt:

        In der StVO nicht.

        • Seb Gorka sagt:

          Wie kommst du darauf? Fußgänger werden in der StVO an sehr vielen Stellen erwähnt. Es gibt Verkehrszeichen, Verkehrsflächen, Vorschriften, Ver- und Gebote, die für (sich bewegende, am Straßenverkehr teilnehmende) Fußgänger gelten.

          • farbspektrum sagt:

            Du hast wie immer keine Ahnung.
            „Als fließender Verkehr, mitunter auch Fließverkehr genannt, werden grundsätzlich alle sich in Bewegung befindlichen Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet, unabhängig davon ob sie gegenwärtig fahren oder verkehrsbedingt vorübergehend stehen bleiben (warten)“ (Wikipedia)

          • Seb Gorka sagt:

            Oh, ein Zitat aus Wikipedia. Was für eine Überraschung. Da habe ich auch was:

            „Fließender Verkehr bedeutet die aktive Teilnahme am Verkehrsgeschehen, sei es als Fußgänger, Radfahrer oder Kraftfahrer.“ (vhw Straßen- und Verkehrsrecht für Nichtjuristen, Lektion 8; 3 Einträge weiter bei Google)

            Es war aber auch die Zuordnung „in der StVO“ angesprochen. Kannst du mit einem Zitat aus diesem umfangreichen Regelwerk aufwarten? Wohl nicht. Webcam-Link wenigstens?

          • farbspektrum sagt:

            Vielleicht schlichtest du mal den Streitfall “ Es räumt an dieser Stelle Fußgängern keinen Vorrang ein.“
            Lesen der STVO bildet und du überwindest deine Faulheit.

          • Seb Gorka sagt:

            Das ist kein Streitfall, sondern eindeutig geregelt. Dazu sind Regeln da. Es geht um die Zugehörigkeit zum „fließenden Verkehr“. Deine ganz wichtige Streitfrage bestätigt wieder mal mehr, als sie widerlegt. Fußgänger dürfen auch nicht auf die Autobahn. Das macht sie trotzdem nicht zum ruhenden Verkehr gehörig.

            Hier was zum knobeln: Autos dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Gehören sie also nicht zum fließenden Verkehr?

            Gern kannst du aber die die Stelle(n) der StVO zitieren, die Fußgänger vom fließenden Verkehr ausnehmen. Das wäre dann genau der Punkt, an dem du in den Thread reingestolpert bist. Du nimmst immer viel Anlauf und trittst dann zielgerichtet daneben…

        • HansimGlueck sagt:

          Gehören sie zum ruhenden Verkehr?

          • geraldo sagt:

            Es gibt keine Legaldefinition zum Begriff „fließender Verkehr“. Da im Begriff „ruhender Verkehr“ keine sitzenden oder stehenden Personen erwähnt werden könnte man zu dem Schluss kommen, der Gesetzgeber habe beim Begriff „fließender Verkehr“ eher nur an Fahrzeuge, im engeren Sinne sogar nur an Kraftfahrzeuge gedacht.
            Dafür spricht, dass die StVO an vielen Stellen Fußgänger als äußerst nachrangig behandelt, die sich dem Verkehr auf der Straße nach dessen Interesse ziemlich rigeros unterordnen müssen.

    • Fußgänger sagt:

      Lustig, wenn Du am Bahnhof die Fußgänger diffamieren willst. Das mit Abstand größte Problem sind dort wohl die Radfahrer. Leider sind nicht alle Fußgänger in der Lage dort ihre Rechte durchzusetzen. Leider trifft es da, im Gegensatz zum Steintor, viel zu oft die Falschen.

      • rupert sagt:

        Radfahrer fahren zumeist dann auf dem Gehwegen, wenn gute Radinfrastruktur fehlt.

        Die Stadt Halle ist Großmeister im Anlegen von schlechter Radinfrastruktur.

        Genau dieser Mangel ist das mit Abstand größte Problem.

        • g sagt:

          Oh … das faktotum ist da…..
          Erstmal Instruktionen geholt?

        • Fußgänger sagt:

          Es gibt genug gute Infrastruktur für Radler. Sie benutzen Fußwege einzig aus Egoismus. Deine Ausrede ist viel zu offensichtlich. Deswegen sollte man diesen Leuten auch kein Platz machen, sie gehören nicht auf den Fußweg. Da sollte man auch die Kinder dran gewöhnen, die es leider dürfen.

          • 10010110​ sagt:

            Es gibt eben nicht überall gute Infrastruktur. Gehwegradeln fängt schonmal da an, wo es nur Kopfsteinpflaster gibt und der Gehweg deutlich glatter ist. Dann geht es weiter mit Behinderungen durch Autos (z. B. Bernburger Straße, wo man nicht am Ampelrückstau vorbeikommt) und/oder Straßenbahnen (z. B. Steinweg an der Einmündung zum Franckeplatz, wo man ewig hinter einer wartenden Bahn mitwarten muss) und hört bei nichtexistenten Radwegen bzw. Wegbeziehungen auf (Linksabbiegen am Reileck?).

            Die Bernburger Straße stadteinwärts ist das beste Beispiel für fehlende Radinfrastruktur. Viele Leute haben einfach nur Angst, dort auf der Fahrbahn zu fahren (auch wenn ich selbst dafür wenig Verständnis habe).

  9. farbspektrum sagt:

    Das hat wohl vergessen freizugeben:

    Ich habe nicht mehrere Pseudonyme. Ich hatte das schon einmal unter „farbspektrum“ geschrieben.
    https://dubisthalle.de/halle-bekommt-eine-fahrradstaffel#comment-41816

    • Seb Gorka sagt:

      Meinungsfreiheit? Pressefreiheit? Pseudonyme?

      Schon blöd, wenn man mit dem eigenen Maß gemessen wird, oder? Mal sehen, unter welchem Fantasienamen du noch so aktiv bist.

  10. Hirsch sagt:

    Radfahren sollte generell verboten werden.. diese stören eh nur den Verkehr.

  11. farbspektrum sagt:

    Vielleicht ist der Fall ähnlich:
    Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied: Der Autofahrer muss zu 75 Prozent haften.
    https://www.anwalt.de/rechtstipps/passant-vs-pkw-wer-hat-im-verkehr-vorrang_034331.html
    „Schließlich hat er gegen § 9 III 3 StVO (Straßenverkehrsordnung) verstoßen, wonach er – z. B. durch Anhalten seines Kfz – besondere Rücksicht auf die Fußgängerin hätte nehmen müssen.“
    „Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten“
    Auch wenn im Urteil „Auto“ steht, bezieht sich die STVO auf „Fahrzeuge“ und dazu gehören auch Fahrräder.

    • geraldo sagt:

      Dieser/s Fall/Urteil dürfte eher auf den tödlichen Unfall von Otto Möhwald passen. Denn wenn der Fußgänger fast die andere Straßenseite erreicht hatte bevor es knallt, dann hatte der Autofahrer mehr als genug Zeit um auf den Fehler des Fußgängers zu reagieren und den Zusammenstoß zu vermeiden.

      • Genussfahrer sagt:

        Du meinst den Rentner, der lieber Unschuldige ins Unglück gestürzt hat als die Nahe Ampel zu nutzen oder wenigstens auf eine freie Fahrbahn zu warten?

        • geraldo sagt:

          Ich meine den Maler, der abends bei geringem Verkehr und weit weg von der Ampel von links nach rechts über die Straße ging und dann rechts, fast auf der anderen Seite angekommen, angefahren wurde. Da hast du als Autofahrer viele Sekunden Zeit, den Fußgänger auf Kollisionskurs zu bemerken und zu reagieren.

    • Gork-vom-Ork sagt:

      Ich glaube, dass du hier aber noch den weiteren Teil hättest posten sollen, der auch auf Fußgänger am Markt in diesem Bereich zutrifft:

      „…Andererseits dürfen aber auch Fußgänger nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 1 I, 11 III StVO nicht blindlings auf die Straße laufen. Stattdessen müssen sie sich vor Betreten der Fahrbahn vergewissern, ob sich ein Auto nähert und die Verkehrslage ein Überqueren der Straße zulässt. Vorliegend hat die Passantin das herannahende Kfz gesehen und lief dennoch auf die Fahrbahn. Hätte sie gewartet und den Pkw vorbeigelassen, hätte der Unfall vermieden werden können. Ihr war daher ein Mitverschulden in Höhe von 25 Prozent anzurechnen.

      (OLG Hamm, Urteil v. 06.08.2012, Az.: I-6 U 14/12)…“

      Mir geht es im Übrigen nicht darum, Fußgänger zu diffamieren. Mir geht es eher darum, dass alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeugführer) entweder aus Unwissenheit oder auf Vorsatz Fehler machen. Frei nach dem Motto: Was interessieren mich Verkehrsregeln.
      Gerade heute früh wieder am Wassertum als Radfahrer erlebt: Eine junge Dame musste ja unbedingt bei roter Fußgängerampel die Paracelsusstraße vom Wasserturm (Haltestelle) Richtung Ostseite drüberlaufen. Das man dort stadtauswärts aber verkehrskonform als Radfahrer noch kommt, hat die gnädige Dame auch kaum interessiert.
      Also bitte nicht immer sagen: „…der Radfahrer ist immer Schuld…“, „…der Fußgänger ist immer Schuld…“ oder „…der Autofahrer ist immer Schuld…“, denn bei jedem Verkehrsteilnehmer gibt es Personen mit teildementen Wesenszügen (wollte mal kein Schimpfwort nutzen 😉 )

  12. farbspektrum sagt:

    „Ich glaube, dass du hier aber noch den weiteren Teil hättest posten sollen, der auch auf Fußgänger am Markt in diesem Bereich zutrifft:“
    Dass die Fußgängerin 25% Schuld trifft, geht wohl aus „Der Autofahrer muss zu 75 Prozent haften.“
    Und nein, ich muss nicht das gesamte Urteil zitieren. Von jemandem, der sich ernsthaft dafür intersessiert ist es wohl nicht zuviel verlangt, den Link anzuklicken.

    • geraldo sagt:

      Du hast das Urteil entweder gar nicht gelesen oder nicht verstanden. Im verhandelten Falle kam die Fußgängerin von der anderen Straßenseite und der Autofahrer hatte nachweislich genügend Zeit, sie zu bemerken und auf ihr Fehlverhalten unfallverhindernd zu reagieren. Deswegen hat er 75% der Schuld auf sich nehmen müssen.

  13. farbspektrum sagt:

    „An einer Straßeneinmündung müssen Autofahrer grundsätzlich mit Passanten rechnen, die über die Fahrbahn laufen wollen. Diesen kommt dabei eine vorrangähnliche Stellung gegenüber dem Fahrzeuglenker zu.
    Das ist der Knackpunkt. Um so aumerksamer muss der Radfahrer über den Markt fahren. Jederzeit bremsbereit. Dort ist ein zigfach stärkerer Fußgängerverkehr als im verhandelten Fall.

    • Seb Gorka sagt:

      Radfahrer sind aber keine Autofahrer und der Markt ist keine Straßeneinmündung. Diese Unterschiede müssten dir schon beim Schreiben, erst recht beim Korrekturlesen, spätestens aber jetzt auffallen.

      • farbspektrum sagt:

        Ich will dich mal auf deinem Holzweg bremsen: Beides sind Fahrzeugführer und unterliegen den Regeln der StVO wenn von „Fahrzeugführer“ die Rede ist.
        Wenn du jetzt auf dem anderen Holzweg weiterkutschieren willst: Ob es eine Straßeneinmündung ist, darauf kommt es nicht an. Es kommt darauf an, wo der Fahrzeugführer Fußgänger zu erwarten hat. Lies dir das Urteil noch mal durch.

        • Seb Gorka sagt:

          In dem Urteil steht – du hast es selbst zitiert – Autofahrer (nicht: Fahrzeugführer) und Straßeneinmündung (nicht: Marktplatz oder Haltestelle). Dass das jeweils deutlich unterschiedliche Dinge sind, magst du aufgrund deiner Unerfahrenheit nicht wissen oder erkennen. Darauf kommt es aber tatsächlich nicht an.