Freie Wähler: Wiegand hat Neutralitätspflicht verletzt

Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand hat nach Ansicht der Freien Wähler seine zu wahrende staatliche Neutralitätspflicht in Zeiten des Wahlkampfs verletzt. Das Recht auf Chancengleichheit aller Parteien und Wählergruppierungen werde ebenso verletzt.
Anlass ist die Tatsache, dass Wiegand die Spitzenkandidatin des Wahlvereins Hauptsache Halle, Manuela Hinniger, zu seiner ehrenamtlichen Wirtschaftsbeauftragten ernannt hat. Dort habe er ihr ein Büro und einen Computer im Rathaus zur Verfügung gestellt. Damit handele Wiegand in seiner Funktion als Amtsperson zugunsten des Vereins Hauptsache Halle, erklärt Johannes Menke, Stadtvorsitzender der Freien Wähler sowie Stadtratskandidat und Rechtsanwalt.
Menke erklärt, daß Gebot der freien Wahl aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz verlange, dass der Wähler in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung ohne jede unzulässige Beeinflussung von staatlicher oder nichtstaatlicher Seite zu einer Wahl Entscheidung kommen müsse. Das Bundesverfassungsgericht habe dazu entschieden, „dass es Staatsorganen, dazu gehört auch ein Oberbürgermeister, von Verfassungs wegen untersagt ist, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbesondere durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen.“
Ein Parteiergreifen und das Einwirken von Staatsorganen in die Wahlen zur Volksvertretung sei auch nicht in Form von Öffentlichkeitsarbeit zulässig. Die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung finde dort ihre Grenze, wo die Wahlwerbung beginne, so Menke. „Daraus folgt für die heiße Phase der Vorwahlzeit das Gebot äußerster Zurückhaltung und das Verbot jeglicher mit Haushaltsmitteln betriebener Öffentlichkeitsarbeit in Form von sogenannten Arbeitsberichten, Leistungsberichten und Erfolgsberichten.“
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