Freie Wähler: Wiegand hat Neutralitätspflicht verletzt
Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand hat nach Ansicht der Freien Wähler seine zu wahrende staatliche Neutralitätspflicht in Zeiten des Wahlkampfs verletzt. Das Recht auf Chancengleichheit aller Parteien und Wählergruppierungen werde ebenso verletzt.
Anlass ist die Tatsache, dass Wiegand die Spitzenkandidatin des Wahlvereins Hauptsache Halle, Manuela Hinniger, zu seiner ehrenamtlichen Wirtschaftsbeauftragten ernannt hat. Dort habe er ihr ein Büro und einen Computer im Rathaus zur Verfügung gestellt. Damit handele Wiegand in seiner Funktion als Amtsperson zugunsten des Vereins Hauptsache Halle, erklärt Johannes Menke, Stadtvorsitzender der Freien Wähler sowie Stadtratskandidat und Rechtsanwalt.
Menke erklärt, daß Gebot der freien Wahl aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz verlange, dass der Wähler in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung ohne jede unzulässige Beeinflussung von staatlicher oder nichtstaatlicher Seite zu einer Wahl Entscheidung kommen müsse. Das Bundesverfassungsgericht habe dazu entschieden, „dass es Staatsorganen, dazu gehört auch ein Oberbürgermeister, von Verfassungs wegen untersagt ist, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbesondere durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen.“
Ein Parteiergreifen und das Einwirken von Staatsorganen in die Wahlen zur Volksvertretung sei auch nicht in Form von Öffentlichkeitsarbeit zulässig. Die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung finde dort ihre Grenze, wo die Wahlwerbung beginne, so Menke. „Daraus folgt für die heiße Phase der Vorwahlzeit das Gebot äußerster Zurückhaltung und das Verbot jeglicher mit Haushaltsmitteln betriebener Öffentlichkeitsarbeit in Form von sogenannten Arbeitsberichten, Leistungsberichten und Erfolgsberichten.“
Die Kompetenz dieser Truppe auf dem Bild springt einem förmich an. Dazu kommt die geballte Erfahrung aus dem Controlling eines Call-Centers und kurze Zeit Immobilienverkäufer; schon hat man eine herausragende Wirtschaftskompetenz. Unter den Blinden ist die Einäugige König.
Jawoll, Herr Menke! Machen Sie ruhig weiter mit Ihren dummdreisten Behauptungen. Merken Sie nicht, daß Sie noch Werbung für Hauptsache Halle machen? Ach, sie wollen das so? Ohhh, ‚tschuldigung! Ich find’s trotzdem voll bekloppt!
Nicht erst mit Hinniger hat der Oberbürgermeister das Neutralitsgebot verletzt. (aktive Teilnahme bei Wahlkampfaktionen)
Und er wird sicher in der Art begründen, dass er nicht als Amtsperson, sondern als Privatperson gehandelt hat. Juristisch wird er kaum zu belangen sein.
Deshalb ist es aber dennoch wichtig, die Angelegte öffentlich zu thematisieren.
Schade, dass man hier nicht korrigieren kann …
Ich meinte natürlich Neutralitätsgebot und Angelegenheit.
Ja genau. Und deswegen bereiten wir als Stadtrat auch eine öffentliche Mißbilligung vor. Dazu gehört eine Presseoffensive. Und Herr Hüttlinger war so nett, sich mit der StäZ zu verzahnen. XKn hat auch schon wieder die notwendigen Infos zum Gegenschlag des OB zugespielt bekommen: Bernd sinnt auf Rache … alles läuft nach Plan! Jetzt noch das Foto vom Großinvestor und […] und dann wars das, Ha-Ha! MfG vom gehassten Stadrat.
Was der Herr Menke so alles wissen will. Da vertraue ich lieber den dafür qualifizierten Gerichten.
Was die qualifizierten Gerichte zu derartigen Sachverhalten sagen, möchte ich Ihnen nicht vorenthalten; dazu der VGH Baden-Württemberg in seiner jüngsten Entscheidung vom Mai 2019 – VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 2.5.2019, 1 S 581/19.
Leitsätze:
Während des Wahlkampfs um das Amt des Bürgermeisters sind kommunale Bedienstete jedenfalls in Führungspositionen, wenn sie sich in dieser Eigenschaft äußern, zu Neutralität, Zurückhaltung und der Einhaltung des Grundsatzes der Chancengleichheit der Kandidaten verpflichtet.
[…]
Im Land Sachsen-Anhalt ist die Neutralitätspflicht des Wahlleiters, in Halle des Oberbürgermeisters, in § 9 Abs. 5 KWG LSA normiert.
Ich wünsche einen schönen Tag