Schuldenbremse und Sondervermögen: Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu

Der Bundesrat hat am Freitag der Reform der Schuldenbremse und der Errichtung eines Sondervermögens mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit für die Grundgesetzänderung zugestimmt.
Mehr Ausnahmen bei der Schuldenbremse
Die Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste werden ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet. Dies gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen.
Für diese Aufgabenfelder müssen Ausgaben bis zu einer Höhe von einem Prozent des nominellen Bruttoinlandprodukts durch den Haushalt finanziert werden. Sind höhere Ausgaben erforderlich, könnten diese nach der Grundgesetzänderung über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden.
Auch für die Länder sieht das Gesetz Lockerungen bei der Schuldenbremse vor. Gilt für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von Null, dürfen sie künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.
Investitionen in die für Infrastruktur
Die Grundgesetzänderung sieht auch die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von 12 Jahren vor. Die Gelder dürfen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden. Auswirkungen auf die Schuldenbremse hat das Sondervermögen nicht. Die Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in ihre Infrastruktur investieren. Ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds.
Gesteigerte Verteidigungsbereitschaft
Der bereits drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert, heißt es in der Begründung der Grundgesetzänderung. Auch ließe der Amtsantritt der neuen US-Regierung nicht erwarten, dass sich die existierenden Spannungen in der internationalen Politik verringerten. Die zukünftige Bundesregierung stünde vor der Herausforderung, die Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich zu stärken. Eine gesteigerte Verteidigungsfähigkeit setze auch eine ausgebaute, funktionsfähige und moderne Infrastruktur voraus. Diese sei zudem ein maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum wesentlich beeinflusse.
Finanzbedarfe bei Ländern und Kommunen
Schließlich hätten auch die Länder und Kommunen nach den Krisen vergangener Jahre und angesichts vieler neuer Herausforderungen große Finanzierungsbedarfe, die unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage seien. Diese entstünden beispielsweise durch die Gewährleistung eines modernen Bildungssystems, die Digitalisierung der Verwaltung, die Integration geflüchteter Menschen und die Stärkung des Bevölkerungsschutzes.
Wie es weitergeht
Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesvorsitzenden der SPD Sachsen-Anhalt, Juliane Kleemann und Andreas Schmidt, äußern sich enttäuscht über das Abstimmungsverhalten der FDP im Bundesrat bei der jüngsten Entscheidung zur Änderung der Schuldenbremse. In einer knappen Abstimmung hat der Bundesrat dem Investitionspaket zugestimmt, das auch für Sachsen-Anhalt finanzielle Spielräume für Investitionen in die Infrastruktur und andere dringende Bedarfe schafft. Die Zustimmung im Bundesrat erfolgte trotz der Enthaltung Sachsen-Anhalts, die durch die FDP und deren Ministerin für Infrastruktur, Lydia Hüskens, festgelegt wurde, obwohl Ministerpräsident Reiner Haseloff und Energieminister Armin Willingmann für ein Ja plädierten. Nur Länder mit BSW- und FDP-Landesregierungen stimmten nicht zu – eine eigenwillige Allianz.
Andreas Schmidt kommentiert: “Die FDP unter der Führung von Frau Hüskens beklagtfehlende Mittel für die Straßensanierung, kneift aber, wenn es darum geht, im Bundesrat für nötige Schritte zu stimmen. Ihr Zögern, eine klare Position im Bundesrat zu beziehen, zeigt das mangelnde Interesse der FDP am Vorankommen des Landes und setzt dem Bundesland einen Stempel auf die Stirn, den wir so schnell nicht wieder loswerden.”
Juliane Kleemann fügt hinzu: “Eine Reform, die dem Land dient, der Wirtschaft Rückenwind gibt und dem Staat Gestaltungsspielraum für das Wohl und die Zukunft der Menschen ermöglicht, will die FDP nicht mittragen. Mit dieser Haltung klappt es nicht mit dem Aufholen des Investitionstaus. Es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern um notwendige und verantwortungsvolle Entscheidungen zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt.”
Dazu äußert sich der finanzpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Dr. Jan Moldenhauer, wie folgt:
„Heute ist ein schwarzer Tag für die deutschen Steuerzahler und für zukünftige Generationen. Schließlich wird das nunmehr beschlossene Schuldenpaket und die damit verbundene Schuldenorgie in den kommenden Jahren mit einer dramatisch steigenden Zinslast einhergehen. Dadurch wird der finanzpolitische Handlungsspielraum künftiger Bundes- und Landesregierungen weiter eingeschränkt. Außerdem werden die geplanten Rekordschulden für einen neuerlichen Inflationsschub sorgen. In der Folge wird sich die schleichende Enteignung der deutschen Bürger fortsetzen.
Dabei haben Deutschland und Sachsen-Anhalt kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem. Bei richtiger Prioritätensetzung ließen sich sowohl Rüstungs- als auch Infrastrukturausgaben problemlos aus den Kernhaushalten von Bund und Ländern finanzieren. Die nun beschlossene Auslagerung von Investitionsausgaben aus den Kernhaushalten soll dazu dienen, finanzpolitischen Spielraum für die weitere Finanzierung linksliberaler Gesellschaftsexperimente wie der illegalen Masseneinwanderung zu schaffen.
Ungeachtet ihres heutigen Abstimmungsverhaltens hat sich die Landesregierung durch die Einsetzung eines rechtswidrigen Corona-Sondervermögens mitschuldig gemacht. Bei dieser verfassungswidrigen Aushebelung der Schuldenbremse ging es ebenfalls um die Herauslösung von Ausgabebereichen aus dem sachsen-anhaltischen Kernhaushalt. Dieses schlechte Beispiel der CDU-geführten Landesregierung hat nun als Blaupause für die Bundespolitik Schule gemacht.
Die AfD-Fraktion wird sich weiterhin für eine konservative Finanz- und Haushaltspolitik einsetzen. Konservatives Haushalten und richtige finanzpolitische Prioritätensetzungen sollen dabei Grundlage sein für eine Politik, die den Interessen der einheimischen Bevölkerung und zukünftiger Generationen dient.“
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